top of page

Steueroptimierung durch Krankenversicherungsbeiträge

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 16. Nov. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Geleistete Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherungen mindern als Vorsorgeaufwendungen die Einkommensteuerlast. Hierbei sind Beiträge für zukünftige Jahre bereits im Zahlungsjahr abzugsfähig, soweit bei der Zahlung das Dreifache des Jahresbeitrages nicht überschritten wird.


Gegebenenfalls kann diese Beitragsvorauszahlung an die Kranken- und Pflegeversicherung für drei Jahre die Einkommensteuer insgesamt mindern.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page