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Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG: Wann Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren

Autorenbild: Martin Reiss
Martin Reiss
1. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG kann für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften interessant sein, wenn Gewinne langfristig im Unternehmen bleiben. Statt der regulären progressiven Einkommensteuer kann der begünstigte nicht entnommene Gewinn bis einschließlich 2027 mit 28,25 % Einkommensteuer besteuert werden.


Entscheidend ist jedoch, dass das Geld tatsächlich im Unternehmen verbleibt und spätere Entnahmen berücksichtigt werden.



Was ist die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG?

Einzelunternehmer und Mitunternehmer einer Personengesellschaft versteuern ihre betrieblichen Gewinne grundsätzlich mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei hohen Einkommen kann dieser deutlich über dem Steuersatz einer Kapitalgesellschaft liegen.


§ 34a EStG ermöglicht deshalb auf Antrag eine niedrigere Besteuerung für Gewinne, die nicht entnommen, sondern im Betrieb belassen werden.


Der begünstigte Einkommensteuersatz beträgt:

  • bis 2027: 28,25 %

  • 2028 und 2029: 27 %

  • 2030 und 2031: 26 %

  • ab 2032: 25 %


Zusätzlich fällt grundsätzlich Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer an.



Wer kann die Begünstigung nutzen?

Begünstigt werden können Gewinne aus:

  • Gewerbebetrieb

  • selbständiger Arbeit

  • Land- und Forstwirtschaft


Die Regelung gilt insbesondere für Einzelunternehmen sowie natürliche Personen, die als Mitunternehmer beispielsweise an einer GbR, OHG oder KG beteiligt sind.


Bei Mitunternehmern muss der Anteil am Steuerbilanzgewinn mehr als 10 % betragen oder 10.000 Euro übersteigen.


Wichtig ist außerdem die Gewinnermittlung. § 34a EStG setzt grundsätzlich einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG voraus. Unternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, können die Begünstigung nicht nutzen.



Welcher Gewinn kann begünstigt werden?

Nicht automatisch der gesamte Jahresgewinn unterliegt dem günstigeren Steuersatz.


Entscheidend ist der sogenannte nicht entnommene Gewinn. Vereinfacht wird dabei der Steuerbilanzgewinn um den positiven Saldo aus Entnahmen und Einlagen vermindert und um die Gewerbesteuer des Wirtschaftsjahres erhöht.

Seit der Neuregelung bleiben bestimmte Entnahmen für die Zahlung der auf den begünstigten Gewinn entfallenden Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags bei dieser Berechnung außer Ansatz.


Der Unternehmer kann außerdem entscheiden, ob der mögliche Begünstigungsbetrag vollständig oder nur teilweise nach § 34a EStG besteuert werden soll.



Wie funktioniert die Berechnung in der Praxis?

Ein Einzelunternehmer erzielt einen Steuerbilanzgewinn von 200.000 Euro. Im Wirtschaftsjahr wurden 40.000 Euro Gewerbesteuer berücksichtigt. Gleichzeitig hat der Unternehmer 60.000 Euro entnommen und keine Einlagen geleistet.


Die Berechnung lautet vereinfacht:

200.000 Euro Steuerbilanzgewinn– 60.000 Euro Entnahmen

  • 40.000 Euro Gewerbesteuer= 180.000 Euro nicht entnommener Gewinn

Für bis zu 180.000 Euro kann damit grundsätzlich die Thesaurierungsbegünstigung beantragt werden.


Bei einem Steuersatz von 28,25 % entfallen auf diesen Betrag 50.850 Euro begünstigte Einkommensteuer. Hinzu kommt gegebenenfalls Solidaritätszuschlag.



Warum ist die Begünstigung keine endgültige Steuerersparnis?

§ 34a EStG verschiebt einen Teil der Steuerbelastung in die Zukunft.

Der nach der begünstigten Besteuerung verbleibende Betrag wird grundsätzlich als nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt. Werden in späteren Jahren mehr Mittel entnommen, als der Betrieb im betreffenden Jahr erwirtschaftet und durch Einlagen ausgeglichen werden, kann eine Nachversteuerung ausgelöst werden.


Die Einkommensteuer auf den Nachversteuerungsbetrag beträgt 25 %. Hinzu kann Solidaritätszuschlag kommen.


Deshalb ist § 34a EStG insbesondere dann interessant, wenn Gewinne über längere Zeit im Unternehmen bleiben und beispielsweise für Investitionen, Wachstum, Tilgungen oder den Aufbau von Liquiditätsreserven benötigt werden.



Wann kann die Thesaurierungsbegünstigung problematisch werden?

Wer begünstigte Gewinne kurze Zeit später privat benötigt, kann durch die spätere Nachversteuerung einen erheblichen Teil des ursprünglichen Vorteils verlieren.


Auch größere strukturelle Veränderungen müssen berücksichtigt werden. Eine Nachversteuerung kann unter anderem ausgelöst werden bei:

  • Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe

  • bestimmten Einbringungen in Kapitalgesellschaften

  • bestimmten Umwandlungen

  • Wechsel von der Bilanzierung zur Einnahmenüberschussrechnung

  • bestimmten Übertragungen von Betriebsvermögen


Besonders bei geplanten Umwandlungen in eine GmbH sollte deshalb ein vorhandener nachversteuerungspflichtiger Betrag berücksichtigt werden.



Muss die Begünstigung jedes Jahr genutzt werden?

Nein. Der Antrag wird für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil und für jeden Veranlagungszeitraum gesondert gestellt.


Auch die Höhe kann innerhalb des maximal begünstigungsfähigen Gewinns gewählt werden. Dadurch muss nicht zwingend der gesamte nicht entnommene Gewinn dem besonderen Steuersatz unterworfen werden.


Der Antrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen später auch noch ganz oder teilweise zurückgenommen werden.



Wann lohnt sich § 34a EStG typischerweise?

Die Regelung kann insbesondere bei dauerhaft hohen Gewinnen und niedrigen privaten Entnahmen interessant sein.


Entscheidend sind jedoch mehrere Faktoren gleichzeitig: persönlicher Einkommensteuersatz, Gewerbesteuer, Höhe der Entnahmen, geplanter Investitionsbedarf, zukünftige Gewinnentwicklung und die langfristige Unternehmensstruktur.


Ein niedriger Steuersatz im ersten Jahr allein bedeutet deshalb noch nicht, dass die Thesaurierungsbegünstigung insgesamt günstiger ist.



FAQ zur Thesaurierungsbegünstigung


Können Freiberufler § 34a EStG nutzen?

Grundsätzlich ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung ist die Begünstigung nicht möglich.


Kann eine GbR die Begünstigung beantragen?

Nicht die GbR als solche. Der jeweilige Mitunternehmer stellt den Antrag für seinen Mitunternehmeranteil, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Wie hoch ist der Steuersatz 2026?

Für den Veranlagungszeitraum 2026 beträgt der besondere Einkommensteuersatz 28,25 % zuzüglich eines gegebenenfalls anfallenden Solidaritätszuschlags.


Werden spätere Entnahmen besteuert?

Soweit durch spätere Entnahmen ein Nachversteuerungsbetrag entsteht und ein festgestellter nachversteuerungspflichtiger Betrag vorhanden ist, erfolgt grundsätzlich eine Nachversteuerung mit 25 % Einkommensteuer.


Kann man nur einen Teil des Gewinns begünstigen lassen?

Ja. Der Antrag kann auch auf einen Teil des begünstigungsfähigen nicht entnommenen Gewinns beschränkt werden.



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Illustrative Grafik zur Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG: Ein selbstbewusster Unternehmer steht vor einem modernen Bürogebäude, umgeben von Euro-Münzen, Pfeilen und Wachstumsbalken als Symbol für im Unternehmen belassene Gewinne und Reinvestition. Im Hintergrund ist eine deutsche Stadtsilhouette zu sehen. Oben rechts befindet sich die Auszeichnung „Beste Steuerberater 2026“, unten rechts das Branding der REISS Steuerkanzlei mit Website.


 
 
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