REISS Steuerkanzlei  /  Steuerlich erben
STEUERLICH ERBEN

Was bleibt.
Was jetzt zählt.

Ein Erbe bringt Verantwortung mit sich – für Vermögen, laufende Verpflichtungen und die nächsten Entscheidungen. Hier erfahren Sie, welche steuerlichen Fragen nach einem Erbfall wichtig werden und wo Sie genauer hinsehen sollten.

Martin Reiss mit seinem Neffen auf dem Sofa
Orientierung für die Zeit nach dem Erbfall.Was gehört zum Nachlass? Welche Entlastungen kommen infrage? Welche Schritte stehen an?
SECHS BLICKWINKEL AUF IHREN NACHLASS

Was haben Sie geerbt?

Ein Haus, ein Unternehmen oder Vermögen im Ausland: Die Zusammensetzung des Nachlasses bestimmt, welche Fragen wichtig werden. Beginnen Sie mit dem Bereich, der zu Ihrer Situation passt.

DEN NACHLASS EINORDNEN

Den Bestand klären. Die nächsten Schritte abwägen.

Die steuerliche Behandlung ergibt sich aus dem gesamten Erwerb. Vermögenswerte, Schulden, familiäre Verhältnisse und frühere Schenkungen gehören deshalb zusammen.

Was gehört tatsächlich zum Nachlass?

Hilfreich sind eine Nachlassübersicht, Unterlagen zu Immobilien und Beteiligungen, Kontostände, Darlehen sowie Belege über Erbfallkosten.

Nachlasskosten einordnen →

Was möchten Sie behalten oder fortführen?

Einzug in ein Familienheim, Fortführung eines Unternehmens und internationale Bezüge können zusätzliche Voraussetzungen und Fristen auslösen.

Familienheim und Selbstnutzung →
STEUERLICHE BEGLEITUNG

Bevor Sie über das Erbe verfügen

Zunächst werden der Nachlass, die Erwerber und die vorhandenen Unterlagen erfasst. Darauf aufbauend lassen sich Bewertungsfragen, mögliche Befreiungen, abzugsfähige Kosten und erforderliche Erklärungen prüfen.

Auch bereits erfolgte Schenkungen und geplante Schritte nach dem Erbfall gehören zur Betrachtung. Steuerliche Fragen werden mit der rechtlichen und gegebenenfalls notariellen Abwicklung abgestimmt.

Handelsblatt-Auszeichnung Beste Steuerberater 2026 für die REISS Steuerkanzlei
AUSGEZEICHNETE STEUERBERATUNG

Beste Steuerberater 2026

Die REISS Steuerkanzlei wurde vom Handelsblatt als eine der besten Steuerkanzleien Deutschlands ausgezeichnet.

Martin Reiss begleitet Sie bei der steuerlichen Einordnung Ihres Nachlasses – von der Bewertung des Vermögens bis zu Freibeträgen, Steuerbefreiungen und Nachlasskosten.

Martin Reiss, Steuerberater und Testamentsvollstrecker
STEUERLICHE EINORDNUNG

Ihr Nachlass verdient einen genauen Blick

Bei einer Erbschaft sind die steuerlichen Folgen, die Zusammensetzung des Nachlasses und die Situation der Erwerber gemeinsam zu betrachten.

Martin Reiss ist Steuerberater und Testamentsvollstrecker. Die steuerliche Planung ist von der rechtlichen und notariellen Umsetzung zu unterscheiden; diese Fragen werden mit den entsprechenden Beratern abgestimmt.

Martin Reiss
Steuerberater und Testamentsvollstrecker
Maximilianstraße 2 · 80539 München
Termin mit Martin Reiss →
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Über den Erbfall hinaus weiterdenken

Ergänzende Informationen zu Vermögensarten, internationalen Bezügen und weiteren Steuerfragen.