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Gewerbesteuer verstehen: Warum der Standort Ihres Unternehmens steuerlich zählt

Autorenbild: Martin Reiss
Martin Reiss
vor 4 Tagen
2 Min. Lesezeit

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt nicht nur vom Gewinn, sondern auch vom Standort des Unternehmens ab.


Jede Gemeinde legt ihren eigenen Gewerbesteuer-Hebesatz fest. Deshalb kann dieselbe GmbH bei identischem Gewinn je nach Standort unterschiedlich viel Gewerbesteuer zahlen.



Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?


Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewerbeertrag. Dieser basiert grundsätzlich auf dem Gewinn des Unternehmens und wird um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.


Anschließend gilt:

  • Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl

  • Ergebnis × Hebesatz der Gemeinde

  • Ergebnis = Gewerbesteuer


Für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH gibt es keinen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro. Dieser Freibetrag gilt insbesondere für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.



Warum ist der Hebesatz so wichtig?


Den Gewerbesteuer-Hebesatz bestimmt jede Gemeinde selbst. Gesetzlich gilt grundsätzlich ein Mindesthebesatz von 200 %; wenn eine Gemeinde keinen höheren Hebesatz festsetzt, beträgt er nach dem Gewerbesteuergesetz 200 %.

Je höher der Hebesatz, desto höher ist die Gewerbesteuer.


Beispiel bei einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro:

  • Steuermessbetrag: 100.000 € × 3,5 % = 3.500 €

  • bei 300 % Hebesatz: 10.500 € Gewerbesteuer

  • bei 400 % Hebesatz: 14.000 € Gewerbesteuer

  • bei 490 % Hebesatz: 17.150 € Gewerbesteuer


Zwischen einem Hebesatz von 300 % und 490 % liegen bei diesem Gewerbeertrag somit 6.650 Euro Steuerunterschied pro Jahr.



Welcher Standort ist für die Gewerbesteuer entscheidend?


Maßgeblich ist grundsätzlich die Gemeinde, in der das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält.


Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf diese Gemeinden aufgeteilt. Diese sogenannte Zerlegung erfolgt grundsätzlich nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne, die den jeweiligen Betriebsstätten zuzurechnen sind.


Damit reicht es nicht aus, lediglich den Gesellschaftssitz auf dem Papier in eine Gemeinde mit niedrigem Hebesatz zu verlegen. Entscheidend sind die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse.



Kann ein Standortwechsel Gewerbesteuer sparen?


Ja. Verlegt ein Unternehmen seine tatsächliche Betriebsstätte in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz, kann die jährliche Gewerbesteuer sinken.

Besonders relevant kann das bei Unternehmen mit hohen Gewerbeerträgen sein. Bereits ein Unterschied von 100 Prozentpunkten beim Hebesatz bedeutet eine Differenz von 3,5 % des Gewerbeertrags.


Bei 500.000 Euro Gewerbeertrag entspricht das beispielsweise 17.500 Euro Gewerbesteuer pro Jahr.


Ein Standortwechsel sollte jedoch nicht allein nach dem Hebesatz beurteilt werden. Miete, Personal, Infrastruktur und die steuerliche Anerkennung der tatsächlichen Betriebsstätte müssen ebenfalls berücksichtigt werden.



Wann wird Gewerbesteuer gezahlt?


Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind grundsätzlich viermal jährlich fällig:

  • 15. Februar

  • 15. Mai

  • 15. August

  • 15. November


Die endgültige Gewerbesteuer wird nach Ablauf des Jahres auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheids festgesetzt. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet.



FAQ zur Gewerbesteuer und zum Unternehmensstandort


Hat jede Gemeinde einen anderen Gewerbesteuer-Hebesatz?


Ja. Die Gemeinden bestimmen ihren Hebesatz grundsätzlich selbst. Dadurch können zwischen verschiedenen Standorten erhebliche Steuerunterschiede entstehen.


Gibt es für eine GmbH einen Gewerbesteuer-Freibetrag?


Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nicht für Kapitalgesellschaften wie GmbHs.


Kann eine GmbH einfach einen Sitz in einer günstigen Gemeinde anmelden?


Ein rein formaler Unternehmenssitz reicht nicht zwingend aus. Für die Gewerbesteuer kommt es darauf an, wo tatsächlich Betriebsstätten bestehen und die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.


Was passiert bei mehreren Standorten?


Der Gewerbesteuermessbetrag wird grundsätzlich auf die Gemeinden mit Betriebsstätten verteilt. Maßstab sind regelmäßig die dort gezahlten Arbeitslöhne.


Der Standort eines Unternehmens kann die Gewerbesteuer unmittelbar beeinflussen. Entscheidend ist der von der jeweiligen Gemeinde festgelegte Hebesatz. Bei höheren Gewinnen können bereits vergleichsweise kleine Unterschiede beim Hebesatz zu erheblichen jährlichen Steuerunterschieden führen.


Gewerbesteuer und Unternehmensstandort: Vergleich unterschiedlicher Hebesätze zweier Gemeinden mit Firmengebäude, Standortmarkierung und Steuerberechnung.

 
 
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