Steuervorauszahlungen zu hoch: Wie Unternehmen ihre Liquidität verbessern können

Sind die Steuervorauszahlungen eines Unternehmens zu hoch, kann beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass der voraussichtliche Gewinn oder Gewerbeertrag des laufenden Jahres niedriger ausfällt als bisher angenommen. Dadurch sinken die laufenden Steuerzahlungen und mehr Liquidität bleibt zunächst im Unternehmen.
Kann man Steuervorauszahlungen herabsetzen?
Ja. Steuervorauszahlungen können angepasst werden, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens verändert hat und die bisher festgesetzten Vorauszahlungen voraussichtlich zu hoch sind.
Typische Gründe sind:
sinkende Umsätze
höhere Personal- oder Betriebskosten
größere Investitionen
Verlust wichtiger Kunden
schwächere Auftragslage
unerwartete Einmalaufwendungen
ein niedrigerer Jahresgewinn als ursprünglich erwartet
Entscheidend ist die aktuelle Gewinnprognose für das laufende Jahr.
Welche Steuervorauszahlungen können betroffen sein?
Bei Unternehmen kommen insbesondere folgende Vorauszahlungen infrage:
Einkommensteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Körperschaftsteuer bei GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften
Gewerbesteuer
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen werden grundsätzlich vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.
Die Gewerbesteuer wird regelmäßig zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November vorausgezahlt.
Wie wird eine Herabsetzung beantragt?
Für die Herabsetzung muss nachvollziehbar dargestellt werden, warum die bisher zugrunde gelegten Gewinne nicht mehr realistisch sind.
Geeignet sind beispielsweise:
aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
vorläufige Gewinnermittlungen
Umsatz- und Kostenentwicklungen
Auftragsbestände
Investitionsplanungen
eine aktualisierte Jahreshochrechnung
Eine bloße Vermutung, dass der Gewinn niedriger ausfallen könnte, reicht regelmäßig nicht aus. Die neue Prognose sollte wirtschaftlich plausibel und anhand aktueller Zahlen begründbar sein.
Wie verbessert die Herabsetzung die Liquidität?
Sinken die Vorauszahlungen, muss das Unternehmen während des laufenden Jahres weniger Geld an das Finanzamt zahlen.
Beispiel:
Eine GmbH leistet bisher Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen von 12.000 Euro je Quartal. Aufgrund eines deutlichen Gewinnrückgangs werden sie auf 7.000 Euro reduziert.
Dadurch verbleiben pro Quartal 5.000 Euro mehr Liquidität im Unternehmen. Bei vier Vorauszahlungsterminen entspricht das einer Entlastung von 20.000 Euro pro Jahr.
Die Steuer wird dadurch allerdings nicht endgültig erlassen. Ergibt sich im späteren Steuerbescheid eine höhere tatsächliche Steuer, muss die Differenz nachgezahlt werden.

Was passiert, wenn die Vorauszahlungen zu stark reduziert werden?
Eine Herabsetzung sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Entwickelt sich der Gewinn besser als prognostiziert, kann später eine entsprechende Steuernachzahlung entstehen.
Unternehmen sollten deshalb ausreichend Liquidität zurückhalten und die Gewinnentwicklung während des Jahres regelmäßig prüfen.
Verbessert sich die wirtschaftliche Situation deutlich, können Vorauszahlungen auch wieder erhöht beziehungsweise vom Finanzamt angepasst werden.
FAQ
Kann ein Antrag auf Herabsetzung während des Jahres gestellt werden?
Ja. Ein Antrag ist grundsätzlich auch im laufenden Jahr möglich, wenn sich die erwartete wirtschaftliche Entwicklung verändert hat.
Muss das Finanzamt einer Herabsetzung zustimmen?
Nein. Das Finanzamt prüft, ob die niedrigere Gewinn- oder Einkommensprognose plausibel ist. Die Herabsetzung erfolgt erst durch einen entsprechenden Bescheid.
Werden bereits gezahlte Vorauszahlungen erstattet?
Sind nach einer Herabsetzung bereits höhere Beträge gezahlt worden, kann sich je nach Festsetzung und Zeitpunkt eine Erstattung oder Verrechnung ergeben.
Gilt die Herabsetzung automatisch auch für die Gewerbesteuer?
Nicht zwingend. Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden getrennt festgesetzt. Bei der Gewerbesteuer sind zudem Finanzamt und Gemeinde beteiligt.
Zu hohe Steuervorauszahlungen müssen nicht bis zur nächsten Steuererklärung unverändert weitergezahlt werden. Sinkt der voraussichtliche Gewinn oder Gewerbeertrag, können die Vorauszahlungen auf Grundlage einer aktuellen und nachvollziehbaren Prognose reduziert werden. Dadurch lässt sich kurzfristig Liquidität im Unternehmen halten, ohne die endgültige Steuerbelastung zu verändern.



