Martin Reiss19. Nov. 20201 Min. LesezeitVorsteuer-VergütungsverfahrenAntragsfrist für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist am 30.09.2020 ausgelaufen. Aufgrund der Corona-Pandemie gilt ab sofort eine erleichterte Wiedereinsetzung bei einer Fristversäumnis bis zum 30.12.2020.
Antragsfrist für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist am 30.09.2020 ausgelaufen. Aufgrund der Corona-Pandemie gilt ab sofort eine erleichterte Wiedereinsetzung bei einer Fristversäumnis bis zum 30.12.2020.
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