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Vorsteuer-Vergütungsverfahren

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 19. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Antragsfrist für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist am 30.09.2020 ausgelaufen. Aufgrund der Corona-Pandemie gilt ab sofort eine erleichterte Wiedereinsetzung bei einer Fristversäumnis bis zum 30.12.2020.

 
 
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