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  • AutorenbildMartin Reiss

Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Antragsfrist für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist am 30.09.2020 ausgelaufen. Aufgrund der Corona-Pandemie gilt ab sofort eine erleichterte Wiedereinsetzung bei einer Fristversäumnis bis zum 30.12.2020.

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