Was kostet ein Steuerberater? Verständlich erklärt – mit realistischen Beispielen
- Martin Reiss

- 27. Okt.
- 3 Min. Lesezeit
Viele Menschen fragen sich jedes Jahr aufs Neue: „Was kostet eigentlich ein Steuerberater?“
Die Antwort ist gar nicht so einfach – denn sie hängt von mehreren Faktoren ab.
Aber eines ist klar: Kein Steuerberater kann verlangen, was er möchte. In Deutschland sind die Gebühren gesetzlich geregelt, und das sorgt für Transparenz und Fairness.
⚖️ Die Grundlage: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Egal ob Sie in München, Köln oder auf dem Land sind – alle Steuerberater in Deutschland rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Diese Verordnung legt genau fest, welche Leistungen wie viel kosten dürfen.
Innerhalb der StBVV gibt es Gebührenrahmen – also Mindest- und Höchstsätze. In der Praxis wird meist der Mittelwert (6/10 bis 8/10 der vollen Gebühr) angesetzt, da dies so grundsätzlich vorgeschrieben ist. Nur wenn Ihr Fall besonders einfach oder besonders aufwendig ist, darf der Steuerberater nach unten oder oben abweichen – und muss das im Zweifel begründet tun oder mit Ihnen im Vorfeld vereinbart haben.
Das bedeutet:
Grundsätzlich kostet dieselbe Leistung bei jedem Steuerberater in Deutschland etwa gleich viel.
Unterschiede entstehen also nicht durch willkürliche Preisgestaltung, sondern durch:
den individuellen Arbeitsaufwand,
den Umfang Ihrer Unterlagen,
die Komplexität Ihres Falls,
oder die Art der Dienstleistung (z. B. Einkommensteuer, Buchhaltung, Lohnabrechnung).
💶 Was kostet eine Stunde beim Steuerberater?
Während viele Leistungen nach festen Gebühren der StBVV berechnet werden, kann bei individuellen Beratungen oder Sonderaufgaben auch nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
Hier gelten in der Praxis folgende typische Stundensätze:
Art der Tätigkeit | Übliche Stundensätze |
Standardleistungen (z. B. Steuererklärung, Buchführung) | ca. 180 – 300 € pro Stunde |
Komplexe betriebliche Beratung / Unternehmenssteuerrecht | ca. 250 – 400 € pro Stunde |
Assistenten- oder Buchhaltungsarbeiten (durch Mitarbeiter) | ca. 120 – 180 € pro Stunde |
Der genaue Satz hängt oft vom Ort der Kanzlei ab: In Großstädten wie München oder Frankfurt liegen die Honorare meist im oberen Bereich, während sie in kleineren Städten etwas niedriger ausfallen.
📊 Beispiele: So viel zahlen Sie für typische Leistungen
Leistung | Durchschnittliche Kosten (nach StBVV) |
Einkommensteuererklärung (Privatperson) | ca. 200 – 600 € |
Buchhaltung (Kleinunternehmen) | ca. 100 – 500 € pro Monat |
Jahresabschluss & Steuererklärung (GmbH) | ca. 1.000 – 3.000 € |
Existenzgründungsberatung | meist 300 – 1.000 € |
Lohnabrechnung | ca. 18 – 35 € pro Mitarbeiter und Monat |
Diese Werte sind typische Richtwerte, die sich am Mittelwert der StBVV orientieren. Je besser Ihre Unterlagen vorbereitet sind, desto geringer ist der tatsächliche Gebührenansatz innerhalb dieses Rahmens.
⚙️ Warum die Kosten variieren können
Auch wenn die StBVV die Preise klar regelt, gibt es Unterschiede im Endbetrag – abhängig von:
Ihrem Einkommen oder Unternehmensumsatz (maßgeblich für den Gegenstandswert),
der Zahl der Belege (mehr Unterlagen = mehr Zeitaufwand),
Zusatzleistungen (z. B. Steuerplanung, Beratung, Rechtsformwahl),
Digitalisierung der Kanzlei (digitale Prozesse sparen Zeit und damit Kosten).
Ein seriöser Steuerberater erklärt Ihnen transparent, wie sein Honorar zustande kommt, und kann Ihnen auf Wunsch eine Gebührenaufstellung nach StBVV zeigen.
💡 Spartipps: So zahlen Sie nicht mehr als nötig
Belege digital vorbereiten: Je besser sortiert, desto weniger Zeitaufwand.
Digitale Kanzleien nutzen: Online-Steuerberater arbeiten oft effizienter.
Nur beauftragen, was Sie wirklich brauchen: Nicht jede Zusatzleistung ist zwingend nötig.
Transparenz verlangen: Lassen Sie sich die Berechnung nach StBVV zeigen – das ist Ihr gutes Recht.
🧾 Fazit: Gleiche Regeln, transparente Preise
Ein Steuerberater darf nicht frei bestimmen, was er verlangt. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) schreibt klare Regeln vor – und sorgt dafür, dass alle Steuerberater bundesweit nach denselben Grundsätzen abrechnen.
Die tatsächlichen Kosten hängen in erster Linie vom Aufwand ab, nicht vom Berater selbst. In der Regel bewegen sich Stundensätze zwischen 180 und 400 Euro, Lohnabrechnungen zwischen 18 und 35 Euro pro Mitarbeiter.
Genau wie Rechtsanwälte und Notare rechnen auch Steuerberater nach dem sogenannten Gegenstandswert ab.
Das bedeutet: Die Gebühr richtet sich nicht nur nach dem Zeitaufwand, sondern vor allem nach dem Wert der Angelegenheit, also beispielsweise Ihrem Einkommen, Umsatz oder Vermögenswert.
Je höher dieser Gegenstandswert, desto größer der rechtliche oder steuerliche Verantwortungsbereich – und entsprechend höher fällt die Gebühr im Rahmen der StBVV aus.
Dieses System sorgt dafür, dass die Vergütung leistungs- und verantwortungsgerecht ist – ganz nach demselben Prinzip, das auch für Anwälte und Notare gilt.
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