Wird gegenüber der Finanzkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist dieses grundsätzlich lediglich 36 Monate gültig.
Sollte nach der erstmaligen Lastschrift innerhalb von 36 Monaten keine weitere Lastschrift erfolgt sein, erlischt das SEPA—Lastschriftmandat und muss sodann neu erteilt werden.
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