Im Rahmen eines zivilgerichtlichen Vergleichs ausbezahlte Zinsen können steuerfrei sein. Ist der Zweck der Vergleichszahlung als Entgelt zur Überlassung von Kapitalvermögen bzw. Rückzahlung von Kapitalvermögen auszuschließen, kann ein steuerfreier Schadensersatz vorliegen.
Martin Reiss
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