Um ein Räumlichkeiten dem steuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen zu können, muss dies anhand von Unterlagen und Nachweisen sachlich darstellt werden.
Wird innerhalb eines Bauantrages ein Zimmer als Büroraum betitelt ist dies für die Unternehmenszuordnung hilfreich soweit zusätzliche Anhaltspunkte dies bestätigen.
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