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Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen erledigen wir gerne ehrenamtlich - folglich

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 30. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Hinweis in eigener Sache:


Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen erledigen wir gerne ehrenamtlich - folglich ohne Berechnung!


Hierzu zählen zum Beispiel:


- die Bearbeitung von Kurzarbeitergeld

- die Beantragung von Soforthilfen des Landes

- die Beantragung von Soforthilfen des Bundes

- die Beantragung von Stundungsanträgen zu fälligen Steuerzahlungen

- usw.




 
 
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