top of page

Was muss ich bei Auswanderung beachten?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 32 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Steuerliche, rechtliche und strategische Aspekte beim Wegzug aus Deutschland


Die Auswanderung aus Deutschland ist ein tiefgreifender Schritt – persönlich, wirtschaftlich und insbesondere steuerlich. Während viele an Visum, Wohnung und neuen Arbeitsplatz denken, werden die steuerlichen Folgen einer Auswanderung häufig unterschätzt.


Gerade im internationalen Steuerrecht gilt: Fehlende Planung kann zu Doppelbesteuerung, Wegzugsbesteuerung oder dauerhafter Steuerpflicht in Deutschland führen.


In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, worauf Sie bei einer Auswanderung achten müssen – strukturiert, praxisnah und mit Fokus auf rechtssichere Gestaltung.



1. Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland?


Die zentrale Frage lautet:

Ab wann bin ich in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig?


Nach § 1 Abs. 1 EStG endet die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn weder

  • ein Wohnsitz (§ 8 AO) noch

  • ein gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)

in Deutschland besteht.


Wohnsitz im steuerlichen Sinn

Ein Wohnsitz liegt bereits vor, wenn Ihnen eine Wohnung zur Verfügung steht, die Sie jederzeit nutzen können. Eine selten genutzte Eigentumswohnung genügt bereits.


⚠️ Kritischer Punkt: Selbst bei 90 % Aufenthalt im Ausland kann das Finanzamt weiterhin einen Wohnsitz annehmen.


Gewöhnlicher Aufenthalt

Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhält, gilt regelmäßig als hier ansässig.


👉 Konsequenz: Ohne klare Abmeldung und tatsächliche Aufgabe der Wohnmöglichkeit bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen.



2. Beschränkte Steuerpflicht nach der Auswanderung


Auch nach dem Wegzug kann Deutschland weiterhin besteuern.


Nach § 1 Abs. 4 EStG sind Sie beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie weiterhin inländische Einkünfte erzielen.


Typische Beispiele:

  • Vermietung deutscher Immobilien

  • Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte in Deutschland

  • Beteiligungen an deutschen Personengesellschaften

  • Bestimmte Kapitalerträge

  • Aufsichtsratsvergütungen


Das bedeutet: Eine Steuererklärungspflicht in Deutschland kann weiterhin bestehen – selbst bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland.



3. Wegzugsbesteuerung – Das größte Risiko für Unternehmer und Gesellschafter


Ein besonders sensibler Bereich ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.

Diese greift, wenn:

  • Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) beteiligt sind

  • Sie innerhalb der letzten 12 Jahre mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren


Was passiert konkret?

Mit dem Wegzug unterstellt das Finanzamt einen fiktiven Verkauf Ihrer Gesellschaftsanteile zum aktuellen Marktwert.


Die stillen Reserven werden besteuert – obwohl kein Verkauf stattgefunden hat.


Beispiel:

Sie haben eine GmbH gegründet. Stammkapital: 25.000 € Aktueller Unternehmenswert: 1.000.000 €


Die Differenz kann steuerlich sofort relevant werden.

Seit der Reform 2022 gilt:

  • Grundsätzlich sofortige Steuerfestsetzung

  • Stundung nur unter strengen Voraussetzungen

  • EU- und Drittstaaten werden unterschiedlich behandelt


Hier ist eine strategische Planung vor dem Wegzug zwingend erforderlich.



4. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – Wer darf was besteuern?


Deutschland hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Diese regeln:

  • Ansässigkeit

  • Besteuerungsrechte

  • Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

  • Besteuerung von Renten

  • Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren


Tie-Breaker-Regeln

Wenn zwei Staaten Sie als ansässig ansehen, greifen sogenannte Ansässigkeitsregeln:

  1. Ständiger Wohnsitz

  2. Mittelpunkt der Lebensinteressen

  3. Gewöhnlicher Aufenthalt

  4. Staatsangehörigkeit


Fehler in der Ansässigkeitsbestimmung führen häufig zu erheblichen Steuernachzahlungen.



5. Immobilien im Inland


Besitzen Sie weiterhin Immobilien in Deutschland?

Dann gilt:

  • Mieteinnahmen bleiben in Deutschland steuerpflichtig

  • Eventuelle Spekulationsbesteuerung bei Verkauf

  • Erklärungs- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen


Auch die Frage der beschränkten Steuerpflicht ist hier regelmäßig gegeben.



6. Unternehmen, Betriebsstätten und Entstrickung


Unternehmer müssen zusätzlich prüfen:

  • Besteht eine inländische Betriebsstätte fort?

  • Werden Wirtschaftsgüter ins Ausland überführt?

  • Liegt eine Entstrickung vor?

  • Erfolgt eine Funktionsverlagerung?


Gerade bei digitalen Geschäftsmodellen oder Holdingstrukturen ist eine genaue Analyse erforderlich.



7. Sozialversicherung und Krankenversicherung


Bei dauerhafter Auswanderung endet regelmäßig:

  • Gesetzliche Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Rentenversicherungspflicht


Zu prüfen sind:

  • EU-Sozialversicherungsabkommen

  • Private Krankenversicherung

  • Rentenanwartschaften

  • Entsendestatus vs. echter Wegzug


Hier bestehen erhebliche Unterschiede zwischen EU-Staaten und Drittstaaten.



8. Erbschaft- und Schenkungsteuer


Viele übersehen, dass Deutschland auch nach Wegzug steuerlich zugreifen kann.


Eine sogenannte erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht kann bestehen bleiben, insbesondere bei:

  • Wegzug in Niedrigsteuerländer

  • Fortbestehenden Vermögenswerten im Inland


Dies betrifft Erbschaften und Schenkungen.



9. Formale Schritte vor der Auswanderung


Vor dem Wegzug sollten Sie unbedingt:

  • Offizielle Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

  • Steuerliche Registrierung im Zielland

  • Letzte unbeschränkte Steuererklärung abgeben

  • Dauerfristverlängerung prüfen

  • Dokumentation aller Vermögenswerte erstellen

  • Bank- und Kapitalertragsteuerfragen klären


Eine saubere Vorbereitung reduziert spätere Risiken erheblich.



10. Häufige Fehler bei Auswanderung


  • Wohnung in Deutschland behalten

  • Wegzugsbesteuerung unterschätzen

  • DBA falsch anwenden

  • Betriebsstätte unbewusst bestehen lassen

  • Steuererklärungen nicht mehr einreichen

  • Private und geschäftliche Strukturen nicht trennen



Fazit: Auswanderung steuerlich professionell planen


Die steuerlichen Folgen einer Auswanderung sind komplex und hängen stark von Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation ab.


Besonders relevant sind:

  • Wegzugsbesteuerung

  • Doppelbesteuerungsabkommen

  • Beschränkte Steuerpflicht

  • Betriebsstättenrisiken

  • Internationale Vermögensstrukturen


Wer auswandert, sollte nicht nur organisatorisch, sondern vor allem steuerstrategisch vorbereitet sein.


Eine frühzeitige Planung schafft:

  • Rechtssicherheit

  • Liquiditätssicherung

  • Steueroptimierung

  • Schutz vor Doppelbesteuerung


auswandern, Welt, Flugzeug, reiss steuerkanzlei, Erbschaft, Formalien, Sozialversicherung, Wegzug

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page