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Berufssportler ohne Werbungskosten

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 5. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung keine steuerlich zu berücksichtigenden Werbungskosten sind. Lediglich als Sonderausgaben können diese Beiträge angesetzt werden.

 
 

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