Berufssportler ohne Werbungskosten
- Martin Reiss

- 5. März 2021
- 1 Min. Lesezeit
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung keine steuerlich zu berücksichtigenden Werbungskosten sind. Lediglich als Sonderausgaben können diese Beiträge angesetzt werden.



