Martin Reiss
Berufssportler ohne Werbungskosten
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass Beiträge eines Berufssportlers für eine Sportunfähigkeitsversicherung keine steuerlich zu berücksichtigenden Werbungskosten sind. Lediglich als Sonderausgaben können diese Beiträge angesetzt werden.