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Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)? – Risiken, Praxisfälle und steuerliche Konsequenzen für GmbH-Geschäftsführer

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 15. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Warum das Thema vGA für Geschäftsführer entscheidend ist


Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie nicht nur operative Verantwortung, sondern auch erhebliche steuerliche Pflichten. Ein besonders sensibler Bereich ist die sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Fehler in diesem Kontext gehören zu den häufigsten Feststellungen bei Betriebsprüfungen – mit teils erheblichen steuerlichen und persönlichen Konsequenzen.


Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff? Wann liegt eine vGA vor? Und vor allem: Wie können Sie als Geschäftsführer Risiken vermeiden?

Dieser Beitrag liefert Ihnen eine fundierte, praxisorientierte Einordnung – mit klarem Fokus auf die steuerliche Beratungsperspektive.



Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person einen Vorteil zuwendet, der:

  • nicht auf einem ordentlichen Gesellschaftsbeschluss basiert und

  • einem Fremdvergleich nicht standhält


Kurz gesagt: Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter einen wirtschaftlichen Vorteil, den sie einem fremden Dritten unter gleichen Umständen nicht gewährt hätte.



Die vier zentralen Voraussetzungen einer vGA

Damit das Finanzamt eine vGA annimmt, müssen regelmäßig folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung

Die GmbH erleidet einen wirtschaftlichen Nachteil.


2. Vorteil für den Gesellschafter oder eine nahestehende Person

Der Vorteil fließt direkt oder indirekt an den Gesellschafter.


3. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Der Grund für den Vorteil liegt nicht im Geschäftsinteresse, sondern in der Gesellschafterstellung.


4. Kein ordentlicher Gewinnverteilungsbeschluss

Die Leistung erfolgt außerhalb einer offenen Gewinnausschüttung.



Typische Praxisfälle einer verdeckten Gewinnausschüttung

Gerade im Alltag von GmbHs treten vGA-Sachverhalte häufiger auf als gedacht. Zu den klassischen Konstellationen zählen:


Überhöhte Geschäftsführergehälter

Ein Geschäftsführergehalt, das über dem marktüblichen Niveau liegt, wird teilweise als vGA qualifiziert.


Unangemessene Tantiemeregelungen

Insbesondere bei fehlender klarer vertraglicher Grundlage oder exzessiver Höhe.


Private Nutzung von Firmenvermögen

Beispiel:

  • Luxusfahrzeuge ohne angemessene Versteuerung

  • Immobiliennutzung unter Marktpreis


Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter

  • Zinslose oder niedrig verzinste Darlehen

  • Fehlende Rückzahlungsvereinbarungen


Nicht fremdübliche Verträge

Verträge zwischen GmbH und Gesellschafter, die:

  • unklar formuliert sind

  • nicht durchgeführt werden

  • oder einem Fremdvergleich nicht standhalten



Welche steuerlichen Folgen hat eine vGA?

Die Konsequenzen sind erheblich und betreffen sowohl die GmbH als auch den Gesellschafter:

Auf Ebene der GmbH

  • Keine Betriebsausgabenanerkennung→ Gewinn wird erhöht

  • Nachzahlung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer


Auf Ebene des Gesellschafters

  • Behandlung als Kapitalertrag

  • Besteuerung mit:

    • Abgeltungsteuer oder

    • Teileinkünfteverfahren (bei entsprechender Beteiligung)


Zusätzliche Risiken

  • Zinsen nach § 233a AO

  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz (z. B. Steuerhinterziehung)



Warum ist der Fremdvergleich so entscheidend?

Der sogenannte Fremdvergleich ist das zentrale Prüfkriterium:

Würde ein unabhängiger Dritter unter denselben Bedingungen denselben Vertrag abschließen?

Wenn die Antwort „nein“ lautet, besteht ein erhebliches Risiko einer vGA.

Für Geschäftsführer bedeutet das konkret:

  • Verträge müssen klar, eindeutig und im Voraus geschlossen werden

  • Inhalte müssen marktüblich sein

  • Vereinbarungen müssen tatsächlich durchgeführt werden


Wie können Geschäftsführer eine vGA vermeiden?

Die gute Nachricht: Mit der richtigen steuerlichen Struktur lassen sich vGA-Risiken gezielt minimieren.


1. Klare und schriftliche Vereinbarungen

  • Geschäftsführeranstellungsverträge

  • Darlehensverträge

  • Mietverträge


2. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

  • Fremdvergleichsanalysen

  • Marktstudien

  • Vergleichswerte


3. Regelmäßige Überprüfung

  • Anpassung von Gehältern und Tantiemen

  • Überprüfung bestehender Verträge


4. Frühzeitige steuerliche Beratung

Gerade bei komplexen Gestaltungen ist eine proaktive Abstimmung mit Ihrer Steuerkanzlei entscheidend.



W-Fragen zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)


Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Eine nicht offen ausgewiesene Vorteilsgewährung einer GmbH an ihren Gesellschafter außerhalb einer regulären Gewinnverteilung.


Wann liegt eine vGA vor?

Wenn ein Vorteil gewährt wird, der nicht fremdüblich ist und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst wurde.


Warum ist die vGA problematisch?

Weil sie zu steuerlichen Mehrbelastungen und möglichen rechtlichen Risiken führt.


Wer ist betroffen?

Vor allem GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter.


Wie kann man eine vGA vermeiden?

Durch klare Verträge, Fremdvergleich und professionelle steuerliche Begleitung.



Fazit: vGA erkennen, vermeiden und professionell gestalten

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist kein Randthema – sie gehört zu den prüfungsintensivsten Bereichen im GmbH-Steuerrecht. Für Geschäftsführer bedeutet das: Sorgfalt, Struktur und steuerliche Expertise sind unerlässlich.

Eine frühzeitige und strategische Beratung stellt sicher, dass:

  • Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden

  • Risiken minimiert werden

  • und Betriebsprüfungen souverän gemeistert werden



Ihr Partner für rechtssichere Gestaltungen

Als spezialisierte Steuerkanzlei unterstützen wir Sie dabei, komplexe steuerliche Sachverhalte wie die vGA rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Unser Fokus liegt darauf, Gestaltungsrisiken frühzeitig zu erkennen und aktiv zu vermeiden – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.


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