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Ist- oder Sollversteuerung: Wann muss ein Unternehmen die Umsatzsteuer tatsächlich bezahlen?

Autorenbild: Martin Reiss
Martin Reiss
vor 2 Minuten
3 Min. Lesezeit

Bei der Sollversteuerung kann ein Unternehmen Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen müssen, obwohl der Kunde die Rechnung noch gar nicht bezahlt hat. Bei der Istversteuerung entsteht die Umsatzsteuer dagegen grundsätzlich erst, wenn das Geld tatsächlich eingeht.


Gerade bei hohen Rechnungsbeträgen oder langen Zahlungszielen kann das einen erheblichen Unterschied für die Liquidität machen.



Was ist der Unterschied zwischen Ist- und Sollversteuerung?

Die Sollversteuerung ist der gesetzliche Regelfall. Entscheidend ist grundsätzlich, wann eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde.

Das Rechnungsdatum und der spätere Zahlungseingang sind dafür grundsätzlich nicht ausschlaggebend.


Bei der Istversteuerung richtet sich die Umsatzsteuer dagegen nach dem vereinnahmten Entgelt. Die Steuer entsteht grundsätzlich erst in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Kunde tatsächlich bezahlt.


Wie stark kann sich die Sollversteuerung auf die Liquidität auswirken?


Ein Unternehmen erbringt im März eine Leistung und stellt 50.000 Euro netto zuzüglich 9.500 Euro Umsatzsteuer in Rechnung.


Der Kunde hat ein Zahlungsziel von 60 Tagen und überweist erst Ende Mai.

Bei Sollversteuerung muss das Unternehmen die 9.500 Euro Umsatzsteuer grundsätzlich bereits für März berücksichtigen. Bei monatlicher Voranmeldung ist die entsprechende Vorauszahlung grundsätzlich bis zum 10. April fällig.


Das Unternehmen muss die Umsatzsteuer damit möglicherweise mehrere Wochen aus eigener Liquidität finanzieren.



Was ändert sich bei der Istversteuerung?


Bei Istversteuerung entsteht die Umsatzsteuer aus diesem Umsatz grundsätzlich erst mit dem Zahlungseingang im Mai.


Die 9.500 Euro Umsatzsteuer werden damit erst in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Mai berücksichtigt. Bei monatlicher Voranmeldung wäre die Vorauszahlung grundsätzlich bis zum 10. Juni fällig.


Der Unterschied betrifft also nicht die Höhe der Umsatzsteuer, sondern ihren Zeitpunkt.



Wer darf die Istversteuerung nutzen?


Die Istversteuerung gilt nicht automatisch. Das Finanzamt kann sie auf Antrag gestatten.


Das ist insbesondere möglich, wenn:

  • der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 800.000 Euro betragen hat,

  • eine Befreiung von bestimmten Buchführungs- und Abschlusspflichten besteht oder

  • Umsätze aus einer freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes ausgeführt werden.


Damit kommt die Istversteuerung insbesondere für viele kleinere und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler infrage.



Wann ist die Istversteuerung besonders interessant?


Der Liquiditätsunterschied wird vor allem relevant, wenn zwischen Leistung und Zahlung längere Zeit vergeht.


Typische Fälle sind:

  • Zahlungsziele von 30, 60 oder 90 Tagen,

  • größere Projektabrechnungen,

  • hohe einzelne Rechnungsbeträge,

  • regelmäßig verspätet zahlende Kunden,

  • Unternehmen mit begrenzten Liquiditätsreserven.


Je höher der Umsatzsteuerbetrag und je länger die Forderung offenbleibt, desto größer kann der Finanzierungseffekt sein.



Kann ein Unternehmen einfach zur Istversteuerung wechseln?


Nein. Für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist grundsätzlich die Gestattung des Finanzamts erforderlich.


Beim Wechsel der Besteuerungsart muss außerdem sichergestellt werden, dass Umsätze weder doppelt versteuert werden noch unversteuert bleiben.

Ein Wechsel sollte deshalb zeitlich sauber abgegrenzt werden.



Was gilt bei Anzahlungen?


Eine Besonderheit besteht bei Zahlungen, die bereits vor Ausführung der Leistung eingehen.


Erhält ein Unternehmen beispielsweise im Februar eine Anzahlung für eine Leistung, die erst im Mai ausgeführt wird, kann die Umsatzsteuer auf die Anzahlung bereits mit deren Vereinnahmung entstehen.


Die spätere Schlussrechnung muss die bereits versteuerte Anzahlung entsprechend berücksichtigen.



Was passiert, wenn ein Kunde bei Sollversteuerung nicht bezahlt?


Eine lediglich verspätete Zahlung ändert zunächst nichts an der entstandenen Umsatzsteuer.


Wird eine Forderung allerdings tatsächlich uneinbringlich, kann die Umsatzsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen berichtigt werden.

Zahlt der Kunde später doch noch, muss die entsprechende Umsatzsteuer wieder berücksichtigt werden.



FAQ

Ist die Istversteuerung immer günstiger?

Die Steuerbelastung selbst wird dadurch grundsätzlich nicht geringer. Der Vorteil liegt vor allem darin, dass die Umsatzsteuer regelmäßig erst nach dem Zahlungseingang abgeführt werden muss.


Entscheidet das Rechnungsdatum über die Umsatzsteuer?

Bei Sollversteuerung grundsätzlich nein. Entscheidend ist regelmäßig der Zeitpunkt der ausgeführten Leistung. Bei Istversteuerung kommt es grundsätzlich auf die Vereinnahmung des Entgelts an.


Liegt die Umsatzgrenze für die Istversteuerung bei 800.000 Euro?

Ja. Eine Gestattung ist unter anderem möglich, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat.


Wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden?

Grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums. Die Vorauszahlung ist grundsätzlich ebenfalls an diesem Tag fällig. Bei einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist regelmäßig um einen Monat.


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