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Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes aus einer betrieblichen Altersvorsorge

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 22. Okt. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Sterbegeld, das eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich

Hinterbliebene im Sinne der Altersvorsorgeversicherung sind, unterliegt nach

einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf der Einkommensteuer. Da

diese Rechtsfrage aber bisher nicht höchstrichterlich entschieden ist, wurde

die Revision zugelassen, die inzwischen beim Bundesfinanzhof anhängig ist.

 
 

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