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  • AutorenbildMartin Reiss

Betrieblicher PKW ohne Privatnutzung

Wir ein betriebliches Fahrzeug nachweislich nicht privat genutzt, muss entsprechend keine Privatnutzung versteuert werden.

Dieser Nachweis ist im Einzelfall anhand der individuellen Gegebenheiten und Gewohnheiten des Steuerpflichtigen zu erbringen.

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