Diese 8 Betriebsausgaben vergisst fast jeder Unternehmer – und verschenkt jedes Jahr bares Geld 💸
- Martin Reiss
- vor 5 Minuten
- 3 Min. Lesezeit
Im unternehmerischen Alltag dreht sich vieles um Kunden, Projekte, Mitarbeiter und Wachstum. Die Buchhaltung läuft oft „nebenbei“. Genau dort liegt jedoch ein großes Potenzial: vergessene Betriebsausgaben.
Denn während große Posten wie Miete, Waren oder Maschinen selbstverständlich erfasst werden, gehen viele kleinere oder alltägliche Kosten unter. Das Problem dabei:
👉 Nicht erfasste Ausgaben erhöhen direkt deine Steuerlast.
Aus unserer Beratungspraxis bei der Reiss Steuerkanzlei wissen wir: Selbst gut organisierte Unternehmer verschenken so schnell mehrere tausend Euro pro Jahr.
Damit dir das nicht passiert, findest du hier die 8 häufigsten Betriebsausgaben, die regelmäßig vergessen werden – verständlich erklärt und mit praktischen Hinweisen.
1. Das Arbeitszimmer im Homeoffice 🏠
Seit Homeoffice zum Standard geworden ist, arbeiten viele Selbstständige überwiegend von zu Hause. Trotzdem wird das Arbeitszimmer steuerlich oft gar nicht berücksichtigt – meist aus Unsicherheit.
Dabei kannst du:
entweder die Homeoffice-Pauschale nutzen oder
bei einem separaten, nahezu ausschließlich beruflich genutzten Raum anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung und Nebenkosten absetzen.
Gerade bei intensiver Bürotätigkeit kann das schnell vierstellige Beträge im Jahr ausmachen. Ein klar abgegrenzter Arbeitsplatz lohnt sich also doppelt: produktiver arbeiten und Steuern sparen.
2. Telefon, Internet & digitale Infrastruktur 📱
Handy, WLAN, Cloud, Software-Abos – ohne diese Dinge läuft heute kein Business mehr. Trotzdem landen viele Verträge noch im Privatbereich.
Wichtig zu wissen: Auch bei gemischter Nutzung darfst du einen realistischen bzw. nachgewiesenen beruflichen Anteil ansetzen (z. B. 50–70 %).
Typische Beispiele:
Mobilfunkvertrag
Internetanschluss
Zoom, Microsoft 365, Adobe, Buchhaltungssoftware
Cloud-Speicher
Kleine monatliche Beträge summieren sich über das Jahr überraschend stark.
3. Bewirtungskosten bei Geschäftsterminen 🍽️
Ein Essen mit Kunden, ein Lunch mit Geschäftspartnern oder ein Treffen zur Projektbesprechung – das gehört zum Unternehmertum dazu.
Viele heben die Belege zwar auf, reichen sie später aber nicht ein oder dokumentieren sie unvollständig.
Dabei gilt:
70 % der Kosten sind absetzbar
Anlass und Teilnehmer müssen notiert werden
Rechnung aufbewahren
Gerade bei regelmäßigen Kundenterminen entsteht hier schnell ein relevanter steuerlicher Vorteil.
4. Weiterbildung, Seminare & Fachliteratur 📚
Erfolgreiche Unternehmer investieren kontinuierlich in ihr Know-how. Steuerlich wird das allerdings oft nicht voll ausgeschöpft.
Absetzbar sind unter anderem:
Fortbildungen und Workshops
Online-Kurse und Zertifikate
Fachbücher und Magazine
Branchenevents und Messen
sogar Reisekosten zur Veranstaltung
Kurz gesagt: Alles, was deine berufliche Kompetenz stärkt, zählt als Betriebsausgabe.
Weiterbildung ist damit nicht nur fachlich, sondern auch steuerlich sinnvoll.
5. Arbeitsmittel und kleine Anschaffungen 💻
Nicht jede Betriebsausgabe ist eine große Investition. Oft sind es gerade die vielen kleinen Dinge, die vergessen werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
Laptop-Zubehör, Maus, Headset
Bürostuhl oder Schreibtisch
Drucker, Patronen, Papier
Werkzeuge oder Arbeitskleidung
Software-Lizenzen
Viele dieser sogenannten „geringwertigen Wirtschaftsgüter“ kannst du sofort komplett absetzen, statt sie über Jahre abzuschreiben.
Hier lohnt sich der Blick auf jede einzelne Quittung.
6. Fahrtkosten und Geschäftsreisen 🚗
Fahrten zu Kunden, Lieferanten oder Veranstaltungen werden häufig unterschätzt. Dabei steckt hier enormes Potenzial.
Absetzbar sind:
Kilometerpauschale beim Privat-Pkw
Bahn- und Flugtickets
Taxi, Parkgebühren, Maut
Hotelkosten
Verpflegungspauschalen
Schon wenige Außentermine im Monat ergeben am Jahresende schnell mehrere hundert oder tausend Euro. Eine saubere Dokumentation (z. B. Fahrtenbuch oder App) zahlt sich definitiv aus.
7. Betriebliche Versicherungen 🛡️
Versicherungen sind notwendige Sicherheit – und vollständig als Betriebsausgaben abziehbar, sofern sie beruflich veranlasst sind.
Typische Beispiele:
Berufs- oder Betriebshaftpflicht
Rechtsschutz (geschäftlich)
Inhalts- oder Elektronikversicherung
Cyberversicherung
Häufig werden diese Beiträge privat bezahlt und später schlicht vergessen. Dabei gehören sie eindeutig in die Buchhaltung.
8. Bankgebühren & Zahlungsdienstleister 💳
Ein echter Klassiker: Gebühren, die „automatisch“ vom Konto abgehen, werden kaum wahrgenommen.
Dazu zählen:
Kontoführungsgebühren
EC- und Kreditkartengebühren
PayPal-, Stripe- oder SumUp-Kosten
Zinsen für betriebliche Kredite
Finanzierungs- oder Leasingkosten
Besonders im E-Commerce oder bei vielen Kartenzahlungen kommt hier einiges zusammen.
Fazit: Viele kleine Beträge ergeben eine große Steuerersparnis ✨
Oft sind es nicht die spektakulären Investitionen, sondern die alltäglichen Ausgaben, die übersehen werden. Genau diese Summe macht am Ende den Unterschied.
Unsere Erfahrung zeigt: Wer seine Betriebsausgaben konsequent erfasst, spart häufig 1.000–5.000 € oder mehr pro Jahr – ganz ohne zusätzlichen Aufwand, nur durch bessere Struktur.
Eine saubere Buchhaltung ist deshalb keine Pflichtübung, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.
Unser Rat
Wenn du unsicher bist, welche Kosten du absetzen kannst oder wie du deine Belege optimal organisierst, unterstützen wir dich gerne persönlich.
Wir helfen dir dabei:
✅ alle steuerlichen Potenziale zu nutzen
✅ rechtssicher zu dokumentieren
✅ Zeit zu sparen
✅ und deine Steuerlast nachhaltig zu senken
Denn: Jeder Euro, den du nicht unnötig ans Finanzamt zahlst, bleibt in deinem Unternehmen.

