Privat oder GmbH: Wie halte ich meine Immobilien steuerlich richtig? 🏠💼
- Martin Reiss

- vor 20 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Immobilien sind eine der beliebtesten Kapitalanlagen in Deutschland – ob zur Vermietung, als Altersvorsorge oder zum langfristigen Vermögensaufbau. Doch eine zentrale Frage stellen sich viele Eigentümer früher oder später:
Soll ich meine Immobilien privat halten oder über eine GmbH strukturieren?
Die Antwort lautet wie so oft im Steuerrecht: Es kommt darauf an. Beide Modelle haben klare steuerliche Vor- und Nachteile. Wer hier frühzeitig richtig plant, kann fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge sparen. 💡
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede – verständlich und praxisnah.
🧍♂️ Immobilien im Privatvermögen
Vorteile
✅ Spekulationsfrist (10 Jahre)
Verkauf nach 10 Jahren Haltedauer → komplett steuerfrei
Einer der größten Vorteile überhaupt
✅ Einfache Verwaltung
Keine Bilanzierung
Keine doppelte Buchführung
Geringe laufende Kosten
✅ Günstige Besteuerung bei kleinen Beständen
Mieteinkünfte nur mit persönlichem Steuersatz
Nachteile
❌ Hoher persönlicher Steuersatz
Bis zu 42 % bzw. 45 % Einkommensteuer
Progression steigt mit jedem Objekt
❌ Keine Thesaurierungsvorteile
Gewinne werden sofort voll versteuert
Kapitalaufbau langsamer
❌ Haftung
Volle persönliche Haftung mit Privatvermögen
Geeignet für:
👉 1–3 Objekte👉 langfristiges Halten👉 spätere steuerfreie Veräußerung geplant👉 geringe Verwaltungsaufwände gewünscht
🏘️ Immobilienvermögen in einer GmbH
Vorteile
✅ Niedrige laufende Steuerbelastung
ca. 15 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer
effektiv häufig nur 15–30 %
deutlich günstiger als persönlicher Steuersatz
✅ Bessere Reinvestition
Gewinne können in der GmbH „stehen bleiben“
schnellerer Vermögensaufbau 📈
✅ Haftungsbegrenzung
Schutz des Privatvermögens
✅ Professionelle Struktur
sinnvoll für größere Portfolios oder gewerbliche Investoren
Nachteile
❌ Kein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren
Veräußerungsgewinne immer steuerpflichtig
❌ Ausschüttung kostet erneut Steuern
Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren
Doppelbesteuerung möglich
❌ Mehr Bürokratie
Bilanzierungspflicht
Jahresabschluss
höhere Beratungskosten
Geeignet für:
👉 größere Bestände (ab ca. 5–10 Objekten)👉 aktives Kaufen/Verkaufen („Fix & Flip“)👉 Reinvestition statt Privatentnahme👉 Haftungsbegrenzung wichtig
💡 Steuerlicher Direktvergleich
Kriterium | Privat | GmbH |
Laufende Steuer | hoch (bis 45 %) | niedrig (ca. 15–30 %) |
Verkauf nach 10 Jahren | steuerfrei 🎉 | steuerpflichtig |
Reinvestition | eingeschränkt | sehr gut |
Aufwand | gering | hoch |
Haftung | privat | beschränkt |
🎯 Unsere Empfehlung aus der Praxis
In der Beratung sehen wir häufig folgende Struktur:
Langfristige Bestandsimmobilien → privat
Handels-/Wachstumsobjekte → GmbH
Eine Mischstrategie kann steuerlich optimal sein.
Die richtige Gestaltung hängt u. a. ab von:
Anzahl der Objekte
Haltedauer
Verkaufsstrategie
Finanzierungsstruktur
persönlichem Steuersatz
Nachfolgeplanung
Deshalb gilt: Keine Standardlösung – sondern individuelle Planung.
🤝 Fazit
Die Wahl zwischen Privatvermögen und GmbH entscheidet über:
Steuerbelastung
Vermögensaufbau
Risiko
Flexibilität
Wer hier früh die richtige Struktur wählt, spart langfristig erhebliche Steuern und gewinnt unternehmerische Freiheit.
Wenn Sie unsicher sind, welche Lösung zu Ihrer Situation passt, analysieren wir das gerne gemeinsam mit Ihnen.
👉 Reiss Steuerkanzlei – wir gestalten Immobilienstrukturen steueroptimal.




