Seit 1.2.2020 ist der Brexit Realität: Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Mitglied
der Europäischen Union. Für Bürger und Unternehmen ändert sich aber erstmal
nichts, da zunächst bis Ende 2020 eine Übergangsphase läuft, in der das EURecht
im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt, jedoch ohne
britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich
bleibt in dieser Zeit auch Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion.
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