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  • AutorenbildMartin Reiss

Brexit: Vorerst keine unmittelbaren Auswirkungen

Seit 1.2.2020 ist der Brexit Realität: Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Mitglied

der Europäischen Union. Für Bürger und Unternehmen ändert sich aber erstmal

nichts, da zunächst bis Ende 2020 eine Übergangsphase läuft, in der das EURecht

im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt, jedoch ohne

britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich

bleibt in dieser Zeit auch Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion.

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