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  • AutorenbildMartin Reiss

Bürokratieentlastungsgesetz ?

Im März 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.


Der Entwurf beinhaltet unter Anderem Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung. Die Schriftformerfordernisse sollen zumindest auf die Textform herabgesetzt werden, sodass die eigenhändige Unterschrift auf Papier entfallen wird. Beispielsweise sollen somit Gewerbemietverträge nicht mehr der Schriftform unterliegen und Vermieter die Belegnachweise bei der Betriebskostenabrechnung digital bereitstellen.


Die Aufbewahrungsfrist soll auf acht Jahre verkürzt werden. Derzeit müssen Buchungsbelege grundsätzlich für zehn Jahre aufbewahrt werden. Da es sich bei Buchungsbelegen insbesondere um Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz handelt, wird ebenso die umsatzsteuerliche Frist zur Aufbewahrung von Rechnungen angepasst.


Zudem sollen weitere Grenzen innerhalb des Umsatzsteuergesetzes angehoben werden, damit insgesamt weniger Unternehmen Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei der Finanzverwaltung einreichen müssen.


Die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigungen für den Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Personen ist für die Dauer von fünf Jahren, statt bisher drei Jahren vorgesehen.


Zudem sind weitere Maßnahmen geplant, wie die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für Deutsche Staatsangehörige, öffentlich Versteigerungen, die auch online möglich sein sollen.


Dem Bürokratieentlastungsgesetz muss vom Bundestag und Bundesrat zur Umsetzung noch zugestimmt werden.




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