top of page
Suche

Definition der Werklieferung

Autorenbild: Martin ReissMartin Reiss

Eine Werklieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes liegt gemäß des BMF nur dann vor, wenn ein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet wird und über diesen Gegenstand sich die Verfügungsmacht verschafft wird. Wird ein eigener Gegenstand be- oder verarbeitet liegt, liegt keine Werklieferung vor. Für Lieferungen, für welche die Umsatzsteuer bis zum 31.12.2020 entstanden ist, gilt eine Nichtbeanstandungsregel.

 
 
 

Comentários


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page