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Definition der Werklieferung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 20. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Werklieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes liegt gemäß des BMF nur dann vor, wenn ein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet wird und über diesen Gegenstand sich die Verfügungsmacht verschafft wird. Wird ein eigener Gegenstand be- oder verarbeitet liegt, liegt keine Werklieferung vor. Für Lieferungen, für welche die Umsatzsteuer bis zum 31.12.2020 entstanden ist, gilt eine Nichtbeanstandungsregel.

 
 
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