top of page
Suche
  • AutorenbildMartin Reiss

Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Einnahmen eines US-Soldaten, der nach Deutschland beordert, wurde steuerfrei sind. Die Einnahmen des US-Amerikaners sind demnach nicht im Inland zu versteuern, sondern in der USA.

21 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page