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Was gilt aktuell steuerlich bei Photovoltaikanlagen – macht das überhaupt noch Sinn? ☀️📊

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 32 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bleiben auch 2026 ein zentrales Thema für Immobilienbesitzer, Unternehmer und Kapitalanleger. Doch viele Mandanten fragen sich: Lohnt sich eine Photovoltaikanlage steuerlich überhaupt noch?Und welche steuerlichen Regelungen gelten aktuell?


In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten, rechtssicheren Überblick über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland, inklusive Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Wirtschaftlichkeitsaspekten.



1. Einkommensteuer: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG ⚖️


Seit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt eine weitreichende Einkommensteuerbefreiung für kleine und mittlere Photovoltaikanlagen.


Steuerfrei sind:

  • PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit

  • Maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem insgesamt

  • Unabhängig davon, ob Eigenverbrauch oder Volleinspeisung erfolgt


Konsequenz:

  • Keine Gewinnermittlung mehr erforderlich

  • Keine Anlage EÜR

  • Keine Einkommensteuer auf Einspeisevergütung

  • Keine Gewerbesteuer


👉 Das bedeutet eine massive Vereinfachung der steuerlichen Behandlung.


Wichtig:

Die Steuerbefreiung gilt automatisch – es ist kein Antrag erforderlich.



2. Umsatzsteuer: 0 % Mehrwertsteuer seit 2023 💡


Ein weiterer zentraler Vorteil:

Für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %, wenn die Anlage:

  • auf oder in der Nähe von Privatwohnungen installiert wird

  • die Leistung 30 kWp nicht überschreitet


Was bedeutet das konkret?

  • Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer

  • Kein Vorsteuerabzug notwendig

  • Deutlich geringere Anschaffungskosten


In der Praxis entscheiden sich viele Betreiber inzwischen bewusst gegen die sogenannte „Regelbesteuerung“, weil der Liquiditätsvorteil des Vorsteuerabzugs durch den 0 %-Steuersatz entfallen ist.



3. Muss ich noch ein Gewerbe anmelden? 🏢


In der Regel: Nein.

Durch die Einkommensteuerbefreiung liegt kein steuerlich relevanter Gewerbebetrieb mehr vor, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Gewerbeanmeldungspflichten können jedoch je nach Kommune unterschiedlich gehandhabt werden.


Hier empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.



4. Wirtschaftlichkeit: Rechnet sich Photovoltaik noch? 📈


Trotz gesunkener Einspeisevergütungen bleibt Photovoltaik wirtschaftlich interessant – insbesondere durch:

  • Hohe Strompreise

  • Eigenverbrauchsoptimierung

  • Kombination mit Batteriespeicher

  • Langfristige Preisstabilität

  • Nachhaltigkeitsaspekte 🌱


Typische Renditebereiche:

Je nach Investitionskosten, Dachausrichtung und Eigenverbrauch liegen die Renditen häufig zwischen 4 % und 8 % p.a.


Die steuerliche Vereinfachung reduziert zudem laufende Beratungskosten.



5. Sonderfälle: Wann wird es steuerlich komplex? ⚠️


Nicht steuerbefreit sind u. a.:

  • Anlagen über 30 kWp pro Einheit

  • Anlagen über 100 kWp gesamt

  • Betreiber in besonderen Konstellationen (z. B. Mitunternehmerschaften)

  • Kombination mit gewerblichen Immobilienstrukturen


Auch bei vermieteten Immobilien kann die sogenannte „gewerbliche Infektion“ im Einzelfall geprüft werden müssen.



6. Fazit: Macht eine Photovoltaikanlage steuerlich noch Sinn? ✅


Kurz gesagt: Ja – mehr denn je.


Die Kombination aus:

  • Einkommensteuerbefreiung

  • 0 % Umsatzsteuer

  • Bürokratieabbau

  • Energiepreisersparnis


macht Photovoltaikanlagen steuerlich äußerst attraktiv – insbesondere für private Immobilieneigentümer.


Allerdings sollten Investition, Finanzierung, Eigenverbrauchsquote und rechtliche Struktur vorab sauber analysiert werden. Eine pauschale Aussage ersetzt keine steuerliche Einzelfallprüfung.



Häufige Fragen (FAQ) zur Photovoltaik-Steuer 2026 🔎


Ist die Einspeisevergütung steuerfrei?

Ja, sofern die Anlage unter die Steuerbefreiung fällt.


Muss ich noch eine Steuererklärung für die PV-Anlage abgeben?

In der Regel nein, wenn die Befreiung greift.


Lohnt sich ein Batteriespeicher steuerlich?

Umsatzsteuerlich ebenfalls 0 %, wirtschaftlich abhängig vom Eigenverbrauch.


Kann ich Abschreibungen geltend machen?

Bei steuerbefreiten Anlagen nicht erforderlich bzw. nicht möglich, da keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.


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