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AutorenbildMartin Reiss

Durch das Gartenhaus zur Steueroptimierung

Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder veräußert, liegt ein einkommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor.


Von dieser Besteuerung sind Veräußerungen von Grundstücken befreit, wenn eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken in den letzten drei Jahren des Besitzes vorlag.


Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass diese Voraussetzung zur Steuerbefreiung auch vorliegen kann, wenn das Grundstück baurechtswidrig zu Wohnzwecken genutzt wurde.

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