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Steuerliche Vorteile mit dem E-Auto 2026: So profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber richtig 🚗⚡

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 8 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Dienstwagen | Gehaltsumwandlung | Firmenwagenbesteuerung | 0,25-%-Regel | Steuerersparnis berechnen


Elektroautos sind nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz 🌱 – sie bieten massive steuerliche Vorteile. Besonders bei der privaten Nutzung als Firmenwagen oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehrere tausend Euro pro Jahr sparen.


Doch welche Regelungen gelten aktuell konkret? Und wann lohnt sich ein E-Auto steuerlich wirklich?


Als Steuerkanzlei zeigen wir Ihnen hier kompakt, rechtssicher und praxisnah, wie Sie die Vorteile optimal nutzen.



⚡ Die wichtigsten Steuervorteile auf einen Blick


Für Arbeitnehmer

✅ nur 0,25 % oder 0,5 % statt 1 % Versteuerung

✅ deutlich geringerer geldwerter Vorteil

✅ weniger Lohnsteuer + weniger Sozialabgaben

✅ günstige Gehaltsumwandlung möglich


Für Arbeitgeber

✅ geringere Lohnnebenkosten

✅ Betriebsausgaben voll absetzbar

✅ Sonderabschreibungen möglich

✅ attraktives Mitarbeiterbenefit (Employer Branding 💼)



🚘 E-Auto als Firmenwagen: Die 0,25-%-Regel einfach erklärt


Bei einem Dienstwagen muss die Privatnutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden.


Klassische Regel

Verbrenner:

👉 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat


Elektroauto – aktuelle Begünstigung

Reines E-Auto (Listenpreis bis 100.000 €):

👉 nur 0,25 %


Teurere E-Autos oder Plug-in-Hybride (mit Voraussetzungen):

👉 0,5 %



💡 Beispielrechnung (deutlich spürbar!)


Listenpreis: 45.000 €

Verbrenner 1 % = 450 € monatlich zu versteuern

E-Auto 0,25 % = 112,50 € monatlich


👉 Ersparnis: 337,50 € pro Monat

👉 über 4.000 € pro Jahr weniger Steuerlast


Das ist bares Geld.



👨‍💼 Vorteile für Arbeitnehmer


1. Niedrigere Steuerbelastung

Durch den geringeren geldwerten Vorteil sinken:

  • Lohnsteuer

  • Kirchensteuer

  • Solidaritätszuschlag

  • Sozialversicherungsbeiträge


2. Attraktive Gehaltsumwandlung

Viele Arbeitgeber bieten E-Autos per Leasingmodell oder Salary-Sacrifice an.

Ergebnis:

  • weniger Bruttogehalt

  • aber deutlich günstigeres Fahrzeug als privat finanziert

  • oft inklusive Versicherung, Wartung, Stromkosten


👉 steuerlich fast immer günstiger als Privatkauf


3. Steuerfreie Extras möglich

Zusätzlich steuerfrei:

  • Laden beim Arbeitgeber

  • Zuschüsse zur Wallbox

  • teilweise Ladeinfrastruktur zuhause



🏢 Vorteile für Arbeitgeber


Auch Unternehmen profitieren erheblich:


✅ Betriebsausgabenabzug

Leasingraten, Strom, Wartung, Versicherung → voll abzugsfähig


✅ Geringere Lohnnebenkosten

Niedrigerer geldwerter Vorteil = geringere Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung


✅ Sonderabschreibung & Förderung

Unter Umständen:

  • Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge

  • Förderprogramme für Ladeinfrastruktur


✅ Mitarbeiterbindung

Ein E-Dienstwagen ist heute ein starkes Recruiting-Argument 🚀



🔌 Wichtige Voraussetzungen beachten


Damit die steuerlichen Vorteile gelten:

✔ rein elektrisch oder förderfähiger Hybrid

✔ Listenpreisgrenzen beachten

✔ Hybrid: Mindestreichweite/CO₂-Grenzen einhalten

✔ korrekte vertragliche Gestaltung (Leasing, Überlassungsvertrag, Gehaltsumwandlung)


Fehler führen schnell zu:

❌ Nachzahlungen

❌ Lohnsteuerprüfungsrisiken

❌ Verlust der Begünstigung



📊 Wann lohnt sich ein E-Auto besonders?


Ein E-Auto ist steuerlich fast immer sinnvoll bei:

  • hohem Listenpreis

  • vielen Privatfahrten

  • Gehaltsumwandlung

  • leitenden Angestellten

  • Firmenflotten

  • Arbeitgebern mit mehreren Dienstwagen


Je teurer das Fahrzeug, desto größer die Steuerersparnis.



🚀 Fazit: Jetzt ist der beste Zeitpunkt


Die aktuelle steuerliche Förderung von E-Autos gehört zu den attraktivsten Steuervorteilen im deutschen Steuerrecht.


Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können:

👉 mehrere tausend Euro jährlich sparen

👉 nachhaltiger unterwegs sein

👉 moderne Mobilitätslösungen nutzen


Wer die Gestaltung professionell plant, holt das Maximum heraus.


💬 Beratung gewünscht?


Als REISS Steuerkanzlei beraten wir Sie individuell zu:

  • Firmenwagenmodellen

  • Gehaltsumwandlung

  • steueroptimalem Leasing

  • Flottenlösungen

  • Lohnsteuerfragen


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