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💎 Schmuck oder Goldmünzen verkaufen – was ist steuerlich zu beachten?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 5 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Der Verkauf von Schmuck, Gold oder Goldmünzen wirkt auf den ersten Blick wie ein einfaches Privatgeschäft. Steuerlich kann daraus jedoch schnell ein relevanter Vorgang mit Steuerpflicht entstehen. Wer Edelmetalle oder wertvollen Schmuck veräußert, sollte die Spekulationsfrist, Freigrenzen und Dokumentationspflichten genau kennen, um unnötige Steuern oder Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.


In diesem Beitrag erklären wir verständlich und praxisnah, wann der Verkauf steuerfrei bleibt – und wann das Finanzamt mitverdient.



📌 Grundsatz: Privatverkauf oder steuerpflichtiges Geschäft?


Steuerlich kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um:

✅ privaten Gelegenheitsverkaufoder⚠️ ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) handelt.


Goldbarren, Goldmünzen, Schmuck oder Edelmetalle gelten als „sonstige Wirtschaftsgüter“. Damit greifen die Regeln für Spekulationsgeschäfte.



🕒 Die wichtigste Regel: 1-Jahres-Spekulationsfrist


Steuerfrei:

➡️ Verkauf nach mehr als 12 Monaten Haltedauer


Steuerpflichtig:

➡️ Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach Kauf


Das bedeutet konkret:

  • Kauf Januar 2024 → Verkauf Februar 2025 → steuerfrei

  • Kauf Januar 2024 → Verkauf Oktober 2024 → steuerpflichtig


Die Haltedauer beginnt exakt am Tag nach dem Kaufdatum.


💡 Praxis-Tipp: Kaufbelege unbedingt aufbewahren!



💰 Die 1000-€-Freigrenze (wichtig!)


Selbst wenn die 12 Monate nicht eingehalten werden, gibt es eine steuerliche Freigrenze:

👉 Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften pro Jahr bis 1.000 € = steuerfrei


Aber Vorsicht:

  • 999 € Gewinn → komplett steuerfrei

  • 1001 € Gewinn → der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Mehrbetrag

  • für Verkäufe bis 2023 gilt eine Freigrenze von 600 €


Diese Grenze gilt gesamt, also z.B. für:

  • Gold

  • Schmuck

  • Kryptowährungen

  • Kunst

  • Sammlerstücke


Alles wird zusammengerechnet.



📊 Wie wird der Gewinn berechnet?


Formel:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Nebenkosten = steuerpflichtiger Gewinn

Beispiel:

  • Kauf Goldmünzen: 5.000 €

  • Verkauf: 6.500 €

  • Gebühren/Provision: 100 €


➡️ Gewinn = 1.400 €


Liegt der Verkauf innerhalb eines Jahres → steuerpflichtig Liegt er nach einem Jahr → steuerfrei



🪙 Besonderheiten bei Gold


Anlagegold (z.B. Krügerrand, Maple Leaf)

  • Kauf meist umsatzsteuerfrei

  • Einkommensteuerlich gelten trotzdem die Spekulationsregeln


Schmuck

  • ebenfalls „sonstiges Wirtschaftsgut“

  • gleiche steuerliche Behandlung


Erbschaft oder Schenkung


Hier zählt: 👉 Anschaffungsdatum des ursprünglichen Besitzers, nicht das eigene



⚠️ Wann wird es kritisch?


Das Finanzamt prüft genauer bei:

🚩 häufigen Verkäufen

🚩 größeren Beträgen

🚩 gewerblichem Anschein

🚩 An- und Verkäufen mit Gewinnerzielungsabsicht



Dann kann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden →Folgen:

  • Einkommensteuer

  • Gewerbesteuer

  • ggf. Umsatzsteuer

  • Buchführungspflichten


Das kann teuer werden.



✅ Unsere Empfehlung


Wer plant,

  • größere Goldbestände zu verkaufen

  • regelmäßig zu handeln

  • oder hohe Gewinne zu erzielen


sollte vorab steuerliche Beratung einholen.


Eine saubere Gestaltung spart oft deutlich mehr Steuern als man denkt 💡


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