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🪙 Krypto nach 1 Jahr steuerfrei – Was gilt wirklich?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 5 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Viele Anleger kennen die Faustregel:👉 „Kryptowährungen sind nach einem Jahr steuerfrei.“


Das klingt einfach – und verlockend. Doch in der Praxis ist diese Aussage nur teilweise richtig. Denn rund um Bitcoin, Ethereum und andere Coins gibt es steuerlich einige Fallstricke, die schnell zu unerwarteten Nachzahlungen führen können.


Tatsächlich erleben wir in der Beratung regelmäßig Fälle, in denen Investoren fest von Steuerfreiheit ausgehen – und später feststellen, dass doch eine Steuerpflicht entstanden ist.


Damit dir das nicht passiert, erklären wir hier verständlich und praxisnah, wann Krypto-Gewinne wirklich steuerfrei sind – und wann eben nicht.



📌 Wie behandelt das Finanzamt Kryptowährungen eigentlich?


Steuerlich gelten Kryptowährungen in Deutschland nicht als Geld oder Kapitalanlage, sondern als sogenannte private Wirtschaftsgüter.


Das bedeutet: Gewinne aus dem Verkauf fallen unter die Regelungen der privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) – vergleichbar mit Gold, Kunst oder Oldtimern.


Die Konsequenz daraus: 👉 Gewinne können steuerpflichtig sein – abhängig von der Haltedauer.



⏳ Die 1-Jahres-Regel – wann greift die Steuerfreiheit?


Der Grundsatz lautet:

Wer seine Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann sie grundsätzlich steuerfrei verkaufen.


Das heißt konkret:

✅ Verkauf nach mehr als 12 Monaten → Gewinn steuerfrei

❌ Verkauf innerhalb von 12 Monaten → Gewinn steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz)


Beispiel:

Du kaufst Bitcoin im Januar 2024 und verkaufst im Februar 2025 mit Gewinn.

➡ Keine Steuer.


Verkaufst du jedoch schon im Dezember 2024, wird der Gewinn voll versteuert.

➡ Steuerpflicht.


Wichtig dabei: Es zählt nicht dein Gesamtbestand, sondern jede einzelne Anschaffung separat. Jeder Coin hat steuerlich sein eigenes „Kaufdatum“.



⚠️ Warum die Realität oft komplizierter ist


In der Theorie klingt das überschaubar. In der Praxis entstehen Probleme meist durch zusätzliche Aktivitäten oder Missverständnisse.


Viele Anleger wissen nicht, dass zahlreiche Vorgänge als steuerpflichtige Veräußerung gelten, selbst wenn kein Euro ausgezahlt wird.



🔄 Krypto tauschen = steuerpflichtiger Verkauf


Ein häufiger Irrtum:

„Ich habe ja nur Bitcoin gegen Ethereum getauscht – kein Verkauf.“

Steuerlich sieht das Finanzamt das anders.


👉 Jeder Tausch gilt als Verkauf + Neukauf.


Das betrifft zum Beispiel:

  • BTC → ETH

  • ETH → Stablecoin

  • Krypto → NFT

  • Nutzung auf DeFi-Plattformen


Für jeden einzelnen Tausch muss der Gewinn oder Verlust berechnet werden.

Auch ohne Auszahlung in Euro entsteht also eine Steuerpflicht.



💸 Staking, Lending & DeFi: zusätzliche Steuerfallen


Wer seine Coins aktiv einsetzt, etwa durch:

  • Staking

  • Lending

  • Liquidity Mining

  • Yield Farming


erzielt laufende Erträge.



Diese gelten steuerlich als sonstige Einkünfte und sind sofort steuerpflichtig, unabhängig von der Haltefrist.


Das bedeutet:

👉 Rewards oder Zinsen müssen im Jahr des Zuflusses versteuert werden.


Viele unterschätzen, wie schnell sich hier steuerpflichtige Beträge summieren können.



📊 Mehrere Käufe? Dann gilt FIFO


Wer regelmäßig kauft, verkauft oder nachkauft, muss eine weitere Regel beachten:

Das Finanzamt verwendet grundsätzlich die FIFO-Methode (First In – First Out).


Das heißt: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.


Das kann entscheidend sein:

Vielleicht dachtest du, du verkaufst „neu gekaufte“ Coins innerhalb eines Jahres – steuerpflichtig. Tatsächlich werden aber ältere Coins angesetzt – möglicherweise steuerfrei.


Oder umgekehrt.


Ohne saubere Aufzeichnung verliert man hier schnell den Überblick.



💡 Die 600-€-Freigrenze


Eine kleine Entlastung gibt es dennoch:

👉 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis 1.000 € pro Jahr steuerfrei.


Aber Vorsicht: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.


Das bedeutet:

  • bis 1.000 € → alles steuerfrei

  • ab 1.001 € → der gesamte Betrag steuerpflichtig


Nicht nur der Mehrbetrag.



🧾 Dokumentation ist entscheidend


Viele Probleme entstehen nicht durch die Steuer selbst – sondern durch fehlende Nachweise.


Das Finanzamt verlangt:

  • Anschaffungszeitpunkt

  • Verkaufstag

  • Kurse

  • Gebühren

  • Wallet-Transfers

  • Börsenbewegungen


Gerade bei mehreren Plattformen oder Wallets wird das schnell komplex.

Ohne Dokumentation drohen:

❌ Schätzungen durch das Finanzamt

❌ unnötig hohe Steuerlast

❌ Nachzahlungen und Zinsen


Digitale Tracking-Tools oder professionelle Aufbereitung sind daher dringend empfehlenswert.



🧠 Fazit: Steuerfreiheit ja – aber nur unter klaren Bedingungen

Die Aussage „Krypto ist nach einem Jahr steuerfrei“ stimmt grundsätzlich – aber nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.


In der Praxis führen vor allem:

  • häufiges Trading

  • Tauschgeschäfte

  • Staking

  • DeFi-Nutzung

  • oder fehlende Aufzeichnungen


schnell zu Steuerpflichten, mit denen viele Anleger nicht rechnen.


Wer frühzeitig plant, kann dagegen rechtssicher und oft deutlich steueroptimierter investieren.



🤝 Unsere Unterstützung für Sie


Als Reiss Steuerkanzlei begleiten wir Mandanten regelmäßig bei der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen.


Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

📊 steuerlicher Einordnung Ihrer Aktivitäten

📑 Aufbereitung komplexer Transaktionshistorien

🧾 Erstellung der Steuererklärung

⚖️ Kommunikation mit dem Finanzamt


So behalten Sie den Überblick – und vermeiden unangenehme Überraschungen.


Wenn Sie Fragen zu Ihren Krypto-Investments haben oder eine individuelle Einschätzung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich und verständlich.



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