E-Rechnungen bei Kleinunternehmern
- Martin Reiss

- 18. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten für Kleinunternehmer neue Regelungen, die auch die Ausstellung von E-Rechnungen betreffen. Das Jahressteuergesetz 2024 erweiterte die Kleinunternehmerregelung auf EU-Mitgliedstaaten und führte ein spezielles Meldeverfahren sowie neue Pflichtangaben in Rechnungen ein.
Kleinunternehmer können künftig trotz der allgemeinen E-Rechnungspflicht beim Leistungsaustausch mit Unternehmen auf Papier- oder PDF-Rechnungen zurückgreifen. Das BMF-Schreiben vom 18. März 2025 sorgt jedoch für Unsicherheiten, da es die Ausstellung von E-Rechnungen weiterhin von der Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängig macht, obwohl diese Zustimmungspflicht seit 1. Januar 2025 abgeschafft wurde.
Der Deutsche Steuerberaterverband kritisierte diese unnötige Einschränkung und forderte das BMF auf, die Unsicherheit zu beseitigen. Der Verband schlug vor, die entsprechenden Passagen im UStAE zu streichen oder zumindest redaktionell zu überarbeiten.
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