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Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Wann der Schritt sinnvoll ist

Autorenbild: Martin Reiss
Martin Reiss
vor 2 Stunden
3 Min. Lesezeit

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann sinnvoll sein, wenn dauerhaft höhere Gewinne erzielt werden, Geld im Unternehmen bleiben soll oder die persönliche Haftung begrenzt werden soll. Steuerlich entsteht ein Vorteil vor allem dann, wenn Gewinne nicht vollständig privat entnommen werden.



Wann lohnt sich die GmbH steuerlich?


Beim Einzelunternehmen wird der Gewinn grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser kann mit steigendem Einkommen bis auf 42 % beziehungsweise 45 % steigen.


Bei einer GmbH fallen auf den Gewinn insbesondere an:

  • 15 % Körperschaftsteuer

  • 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer

  • Gewerbesteuer abhängig vom Hebesatz der Gemeinde


Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % liegt die Gesamtsteuerbelastung der GmbH auf einbehaltene Gewinne bei rund 29,8 %.


Der steuerliche Vorteil entsteht deshalb insbesondere bei Gewinnen, die für Investitionen, Rücklagen oder weiteres Wachstum in der GmbH verbleiben.



Wann bringt die GmbH keinen Steuervorteil?


Wer den gesamten Gewinn privat benötigt, profitiert steuerlich deutlich weniger.

Bei einer GmbH wird zunächst der Gewinn auf Ebene der Gesellschaft besteuert. Wird der verbleibende Gewinn anschließend an den Gesellschafter ausgeschüttet, fällt grundsätzlich nochmals Kapitalertragsteuer an.


Deshalb sollte nicht nur der Unternehmensgewinn betrachtet werden, sondern auch die Frage:

Wie viel Geld muss jährlich tatsächlich privat entnommen werden?


Je höher der Anteil des Gewinns ist, der im Unternehmen bleiben kann, desto interessanter kann eine GmbH steuerlich werden.



Wie kann ein Einzelunternehmen steuerneutral eingebracht werden?


Ein bestehendes Einzelunternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Umwandlungssteuergesetz in eine GmbH eingebracht werden.

Dabei kann das Betriebsvermögen auf Antrag grundsätzlich zum Buchwert übertragen werden. Dadurch müssen vorhandene stille Reserven nicht sofort versteuert werden.


Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird und der Unternehmer dafür neue Anteile an der GmbH erhält.

Die Einbringung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich bis zu acht Monate rückwirkend erfolgen.


Wichtig ist außerdem die siebenjährige Sperrfrist: Werden die bei der Einbringung erhaltenen GmbH-Anteile innerhalb von sieben Jahren veräußert, kann ein Einbringungsgewinn rückwirkend steuerpflichtig werden. Dieser reduziert sich für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel.



Welche weiteren Gründe sprechen für eine GmbH?


Neben der Steuerbelastung kann die Haftung entscheidend sein.

Beim Einzelunternehmen haftet der Unternehmer grundsätzlich auch mit seinem Privatvermögen. Die GmbH ist dagegen eine eigene juristische Person.


Grundsätzlich haftet sie mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro.


Dafür entstehen gegenüber einem Einzelunternehmen zusätzliche Pflichten, insbesondere:

  • Bilanzierung

  • Jahresabschluss

  • Offenlegung beziehungsweise Hinterlegung

  • Körperschaftsteuererklärung

  • zusätzliche gesellschaftsrechtliche Vorgaben


Eine GmbH verursacht daher regelmäßig höhere Verwaltungs- und Beratungskosten.



Zahlenbeispiel: 100.000 Euro Gewinn


Eine GmbH erzielt 100.000 Euro Gewinn und behält diesen vollständig im Unternehmen.


Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % entstehen ungefähr:

  • Körperschaftsteuer: 15.000 Euro

  • Solidaritätszuschlag: 825 Euro

  • Gewerbesteuer: 14.000 Euro


Damit verbleiben rund 70.175 Euro in der GmbH.

Beim Einzelunternehmen hängt die tatsächliche Belastung dagegen vom persönlichen Einkommensteuersatz, weiteren Einkünften und der Anrechnung der Gewerbesteuer ab. Ein pauschaler Vergleich ist deshalb nicht möglich.



FAQ


Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?


Eine feste Gewinngrenze gibt es nicht. Entscheidend sind persönlicher Einkommensteuersatz, Gewerbesteuer-Hebesatz und vor allem die Höhe der jährlich benötigten Privatentnahmen.


Muss bei der Umwandlung sofort Steuer gezahlt werden?


Nicht zwingend. Bei einer Einbringung zum Buchwert können stille Reserven unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst unversteuert bleiben.


Kann ein Einzelunternehmen rückwirkend in eine GmbH eingebracht werden?


Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine steuerliche Rückwirkung von bis zu acht Monaten möglich.


Haftet der Geschäftsführer einer GmbH überhaupt nicht persönlich?


Nein. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht uneingeschränkt. Geschäftsführer können beispielsweise bei Pflichtverletzungen, bestimmten Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten oder persönlichen Bürgschaften haften.


Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann insbesondere bei höheren dauerhaft erzielten Gewinnen und hohen Gewinnthesaurierungen sinnvoll sein. Ein wesentlicher Vorteil ist die niedrigere Besteuerung von Gewinnen, die in der Gesellschaft verbleiben. Werden dagegen nahezu alle Gewinne privat benötigt, fällt der steuerliche Vorteil deutlich geringer aus.


Geteiltes Motiv: Links steht ein kleines Kind freundlich hinter einem einfachen Saftstand mit bunten Flaschen und handgemalten Schildern, rechts ragt ein großer moderner Konzern aus Glas und Stahl empor. Unten rechts steht die Beschriftung „REISS Steuerkanzlei“ und darunter „reiss-steuerkanzlei.de“.

 
 
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