top of page
Suche

Elektronische Kassen: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung wohl erst ab 10/2020 Pflicht

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 18. Okt. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Nach § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme

(insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen)

ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung

(TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden die Anforderungen in einem Anwendungserlass

der Finanzverwaltung näher präzisiert. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag

(DIHK) hat nun berichtet, dass das Bundesfinanzministerium eine

Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.9.2020 anvisiert.


Nach den DIHK-Informationen sind zurzeit noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen

am Markt erhältlich. Voraussichtlich erst im Oktober 2019 sollen die ersten – vorläufig zertifizierten – TSEs verfügbar sein, sodass keine flächendeckende Ausstattung aller Kassen bis zum 1.1.2020 möglich ist. Daher plant das Bundesfinanzministerium, so


der DIHK, ein Schreiben mit einer Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.9.2020.

Das Schreiben soll nach Abstimmung mit den Ländern Ende September/Anfang

Oktober 2019 veröffentlicht werden.

 
 
 

Comments


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page