top of page

Entfernungspauschale bei Leiharbeitern

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 1. Aug. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Ein unbefristeter Leiharbeiter kann seine Fahrten zum Arbeitsort nur als Entfernungspauschale abziehen auch wenn er immer wieder an verschiedenen Standorten eingesetzt wird. Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen ist nicht möglich.

 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page