Entfernungspauschale bei Leiharbeitern
- Martin Reiss
- 1. Aug. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Ein unbefristeter Leiharbeiter kann seine Fahrten zum Arbeitsort nur als Entfernungspauschale abziehen auch wenn er immer wieder an verschiedenen Standorten eingesetzt wird. Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen ist nicht möglich.
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