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  • AutorenbildMartin Reiss

Entfernungspauschale bei Leiharbeitern

Ein unbefristeter Leiharbeiter kann seine Fahrten zum Arbeitsort nur als Entfernungspauschale abziehen auch wenn er immer wieder an verschiedenen Standorten eingesetzt wird. Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen ist nicht möglich.

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