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Entfernungspauschale bei Leiharbeitern

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 1. Aug. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Ein unbefristeter Leiharbeiter kann seine Fahrten zum Arbeitsort nur als Entfernungspauschale abziehen auch wenn er immer wieder an verschiedenen Standorten eingesetzt wird. Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen ist nicht möglich.

 
 
 

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