Martin Reiss1. Aug. 20221 Min. LesezeitEntfernungspauschale bei LeiharbeiternEin unbefristeter Leiharbeiter kann seine Fahrten zum Arbeitsort nur als Entfernungspauschale abziehen auch wenn er immer wieder an verschiedenen Standorten eingesetzt wird. Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen ist nicht möglich.
Ein unbefristeter Leiharbeiter kann seine Fahrten zum Arbeitsort nur als Entfernungspauschale abziehen auch wenn er immer wieder an verschiedenen Standorten eingesetzt wird. Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen ist nicht möglich.
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