top of page

🏡 Erben & Schenken – Tipps zur Nachlass- und Vermögensplanung

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 2. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Ob Erbschaft oder Schenkung: Frühe Planung spart Steuern, beugt Streit vor und sichert die Familie ab. In diesem Artikel erfahren Sie, wie gesetzliche Erbfolge, Testament, Schenkungen und die Erbschafts- bzw. Schenkungsteuerzusammenhängen – und wie Sie die Freibeträge optimal nutzen.



👨‍👩‍👧 Gesetzliche Erbfolge – wer erbt automatisch?

Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge:

  • Kinder erben zuerst (egal ob ehelich, nichtehelich oder adoptiert).

  • Gibt es keine Kinder, erben Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

  • Danach folgen Großeltern und weitere Verwandte.

  • Ehegatten erben zusätzlich, Lebenspartner ohne Ehevertrag jedoch nicht.


👉 Beispiel: Ein verheirateter Vater verstirbt. Seine Frau erhält 50 %, die beiden Kinder teilen sich die anderen 50 %.



✍️ Testament & Erbvertrag – selbst bestimmen

Wer sicherstellen möchte, dass Vermögen gezielt verteilt wird, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen:


  • Testament ✅ flexibel, jederzeit widerrufbar.

  • Erbvertrag 📜 verbindlich, besonders für Ehepaare oder Unternehmen.


⚠️ Wichtig: Pflichtteil – Ehepartner, Kinder und Eltern haben Anspruch auf einen Mindestanteil, selbst wenn sie enterbt werden.


👉 Beispiel: Ein Unternehmer möchte, dass seine Tochter die Firma übernimmt, während der Sohn Immobilien erhält. Mit einem Testament wird das eindeutig geregelt.



🎁 Schenken zu Lebzeiten – clever Steuern sparen

Eine Schenkung kann eine kluge Strategie sein, um Freibeträge mehrfach zu nutzen und Streit zu vermeiden.


  • Alle 10 Jahre können Freibeträge erneut ausgeschöpft werden.

  • Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Freibeträge.


👉 Beispiel: Eltern können jedem Kind 400.000 € steuerfrei schenken. Zwei Kinder = 800.000 €. Nach 10 Jahren ist derselbe Betrag erneut möglich.



💶 Erbschafts- & Schenkungsteuer im Überblick

Jede Schenkung oder Erbschaft ist beim Finanzamt meldepflichtig (innerhalb von 3 Monaten).


Freibeträge nach Verwandtschaft:

  • 👩‍❤️‍👨 Ehepartner: 500.000 €

  • 👨‍👧 Kinder: 400.000 €

  • 👵 Enkel: 200.000 €

  • 👥 Alle anderen: 20.000 €


👉 Beispiel: Ein Sohn erbt 450.000 € von seiner Mutter. Da sein Freibetrag bei 400.000 € liegt, sind 50.000 € steuerpflichtig.



🏠 Steuerbefreiungen nutzen

Neben Freibeträgen gibt es spezielle Vorteile:

  • Familienheim 🏡: Wenn Ehepartner oder Kinder ein geerbtes Haus selbst bewohnen, bleibt es oft steuerfrei.

  • Hausrat & persönliche Gegenstände 🎨: Freibeträge bis zu 41.000 €.

  • Betriebsvermögen 🏭: Unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt übertragbar.


👉 Beispiel: Vererbt ein Vater sein selbstbewohntes Haus an seine Tochter, die es weiterhin nutzt, fällt oft keine Steuer an – auch bei einem Wert von 600.000 €.



📅 Planung ist alles – Konflikte vermeiden

  • ✍️ Frühzeitig Testament oder Erbvertrag aufsetzen.

  • 🎁 Vermögen schrittweise übertragen, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.

  • 📊 Fachliche Beratung einholen (Steuerberater, Anwalt).



✅ Fazit

Mit einer klugen Strategie lassen sich Steuern sparen, Familienfrieden sichern und Vermögen optimal übertragen. Wer rechtzeitig plant, nutzt Gestaltungsspielräume und vermeidet teure Fehler.

👉 Tipp: Lassen Sie sich individuell beraten – jede Familie und jedes Vermögen ist einzigartig.


👉 Hier gehts direkt zu unserem digitalen Flyer:




ree

Du benötigen eine Beratung oder hast Rückfragen an unseren Steuerberater? - Einfache Terminvereinbarung unter https://www.reiss-steuerkanzlei.de/termin


ree

 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page