🏡 Erben & Schenken – Tipps zur Nachlass- und Vermögensplanung
- Martin Reiss

- 2. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Ob Erbschaft oder Schenkung: Frühe Planung spart Steuern, beugt Streit vor und sichert die Familie ab. In diesem Artikel erfahren Sie, wie gesetzliche Erbfolge, Testament, Schenkungen und die Erbschafts- bzw. Schenkungsteuerzusammenhängen – und wie Sie die Freibeträge optimal nutzen.
👨👩👧 Gesetzliche Erbfolge – wer erbt automatisch?
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge:
Kinder erben zuerst (egal ob ehelich, nichtehelich oder adoptiert).
Gibt es keine Kinder, erben Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Danach folgen Großeltern und weitere Verwandte.
Ehegatten erben zusätzlich, Lebenspartner ohne Ehevertrag jedoch nicht.
👉 Beispiel: Ein verheirateter Vater verstirbt. Seine Frau erhält 50 %, die beiden Kinder teilen sich die anderen 50 %.
✍️ Testament & Erbvertrag – selbst bestimmen
Wer sicherstellen möchte, dass Vermögen gezielt verteilt wird, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen:
Testament ✅ flexibel, jederzeit widerrufbar.
Erbvertrag 📜 verbindlich, besonders für Ehepaare oder Unternehmen.
⚠️ Wichtig: Pflichtteil – Ehepartner, Kinder und Eltern haben Anspruch auf einen Mindestanteil, selbst wenn sie enterbt werden.
👉 Beispiel: Ein Unternehmer möchte, dass seine Tochter die Firma übernimmt, während der Sohn Immobilien erhält. Mit einem Testament wird das eindeutig geregelt.
🎁 Schenken zu Lebzeiten – clever Steuern sparen
Eine Schenkung kann eine kluge Strategie sein, um Freibeträge mehrfach zu nutzen und Streit zu vermeiden.
Alle 10 Jahre können Freibeträge erneut ausgeschöpft werden.
Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Freibeträge.
👉 Beispiel: Eltern können jedem Kind 400.000 € steuerfrei schenken. Zwei Kinder = 800.000 €. Nach 10 Jahren ist derselbe Betrag erneut möglich.
💶 Erbschafts- & Schenkungsteuer im Überblick
Jede Schenkung oder Erbschaft ist beim Finanzamt meldepflichtig (innerhalb von 3 Monaten).
Freibeträge nach Verwandtschaft:
👩❤️👨 Ehepartner: 500.000 €
👨👧 Kinder: 400.000 €
👵 Enkel: 200.000 €
👥 Alle anderen: 20.000 €
👉 Beispiel: Ein Sohn erbt 450.000 € von seiner Mutter. Da sein Freibetrag bei 400.000 € liegt, sind 50.000 € steuerpflichtig.
🏠 Steuerbefreiungen nutzen
Neben Freibeträgen gibt es spezielle Vorteile:
Familienheim 🏡: Wenn Ehepartner oder Kinder ein geerbtes Haus selbst bewohnen, bleibt es oft steuerfrei.
Hausrat & persönliche Gegenstände 🎨: Freibeträge bis zu 41.000 €.
Betriebsvermögen 🏭: Unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt übertragbar.
👉 Beispiel: Vererbt ein Vater sein selbstbewohntes Haus an seine Tochter, die es weiterhin nutzt, fällt oft keine Steuer an – auch bei einem Wert von 600.000 €.
📅 Planung ist alles – Konflikte vermeiden
✍️ Frühzeitig Testament oder Erbvertrag aufsetzen.
🎁 Vermögen schrittweise übertragen, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.
📊 Fachliche Beratung einholen (Steuerberater, Anwalt).
✅ Fazit
Mit einer klugen Strategie lassen sich Steuern sparen, Familienfrieden sichern und Vermögen optimal übertragen. Wer rechtzeitig plant, nutzt Gestaltungsspielräume und vermeidet teure Fehler.
👉 Tipp: Lassen Sie sich individuell beraten – jede Familie und jedes Vermögen ist einzigartig.
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