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Erben und Schenken steuerlich richtig einordnen

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 14 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Erben und Schenken sind oft sehr persönliche Themen. Es geht um Familie, Verantwortung, Vermögensaufbau, Altersvorsorge, Unternehmensnachfolge, Immobilien und die Frage, wie Werte sinnvoll an die nächste Generation weitergegeben werden. Gleichzeitig werden die steuerlichen Folgen häufig unterschätzt. Viele Menschen gehen davon aus, dass innerhalb der Familie „schon nichts passieren wird“ oder dass eine Schenkung nur dann steuerlich relevant ist, wenn sofort Steuer anfällt. Genau hier entstehen in der Praxis die größten Risiken. Denn Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer hängen nicht nur davon ab, wer etwas erhält, sondern auch davon, was übertragen wird, welchen Wert dieses Vermögen hat, welche Freibeträge gelten, ob frühere Schenkungen einzubeziehen sind und ob besondere Steuerbefreiungen oder Begünstigungen genutzt werden können.


Gerade bei Testament, Vorsorge und Schenkung ist eine steuerliche Einordnung durch einen Steuerberater sinnvoll, weil rechtliche Gestaltung und steuerliche Wirkung eng miteinander verbunden sind. Ein Testament kann zivilrechtlich eindeutig sein und steuerlich trotzdem ungünstige Folgen auslösen. Eine gut gemeinte Schenkung kann Liquiditätsprobleme schaffen, wenn der steuerliche Wert höher ausfällt als erwartet. Eine Immobilie kann im Familienvermögen bleiben sollen, aber durch falsche Bewertung oder fehlende Planung unnötige Steuerbelastung auslösen. Deshalb betrachten wir bei REISS Steuerkanzlei nicht nur die Erklärungspflicht, sondern auch die steuerliche Gesamtwirkung der Vermögensübertragung.



Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer folgen in Deutschland einem gemeinsamen System. Das Bundesfinanzministerium beschreibt beide Steuerarten gemeinsam mit dem dazugehörigen Bewertungsrecht; maßgeblich sind insbesondere das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie das Bewertungsgesetz. Entscheidend ist: Nicht jeder Erwerb führt automatisch zu einer Steuerzahlung, aber viele Erwerbe können eine Anzeigepflicht, eine Erklärungspflicht oder zumindest eine sorgfältige Prüfung auslösen. Wer hier ohne fachliche Begleitung handelt, riskiert, steuerliche Fristen, Nachweise, Bewertungsfragen oder Gestaltungsmöglichkeiten zu übersehen.


Ein zentraler Punkt sind die persönlichen Freibeträge. Diese richten sich nach dem Verhältnis zwischen der schenkenden oder verstorbenen Person und der erwerbenden Person. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, nicht verheiratete Partner oder fremde Dritte werden steuerlich nicht gleichbehandelt. Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet verschiedene Steuerklassen nach dem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, wer was erhalten soll, in welcher Reihenfolge übertragen wird und ob Vermögenswerte sinnvoll über mehrere Zeitpunkte verteilt werden können. Eine steuerlich durchdachte Schenkung kann Freibeträge gezielt nutzen; eine ungeplante Übertragung kann dagegen dazu führen, dass Freibeträge nicht optimal ausgeschöpft werden oder frühere Erwerbe steuerlich wieder relevant werden.


Besonders anspruchsvoll ist die Bewertung. Bei Bargeld ist der steuerliche Wert meist eindeutig. Bei Immobilien, Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteilen, Nießbrauchsrechten, Wohnrechten, Darlehen innerhalb der Familie oder gemischten Schenkungen ist das anders. Der steuerliche Wert entspricht nicht immer dem Betrag, den die Familie subjektiv für angemessen hält. Immobilienbewertungen können zu Ergebnissen führen, die deutlich von der eigenen Einschätzung abweichen. Bei vermieteten Objekten, selbst genutztem Wohneigentum, Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder Betriebsimmobilien kommt es auf Details an. Genau deshalb sollten Bewertungen nicht beiläufig behandelt werden. Wer eine Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung ohne steuerliche Bewertungskompetenz abgibt, kann entweder zu viel Steuer zahlen oder das Risiko einer späteren Korrektur durch das Finanzamt eingehen.


Buntstiftzeichnung zu Erben und Schenken mit Haus, Geschenk, Sparschwein, Testament-Unterlagen, Münzen und Stift als Symbol für steuerliche Vorsorge und Vermögensnachfolge durch REISS Steuerkanzlei.

Auch Steuerbefreiungen und Begünstigungen müssen sorgfältig geprüft werden. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält verschiedene Steuerbefreiungen, etwa für bestimmte Familienheim-Konstellationen oder andere begünstigte Erwerbe. Solche Regelungen wirken jedoch nicht automatisch in jedem Fall. Es kommt auf Voraussetzungen, Nachweise, Nutzung, Fristen und den konkreten Sachverhalt an. Gerade beim Familienheim kann es steuerlich einen erheblichen Unterschied machen, ob eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen wird, im Erbfall übergeht, weiter selbst genutzt wird oder später veräußert beziehungsweise vermietet wird. Ein Steuerberater prüft diese Zusammenhänge nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Vermögensstruktur und Liquidität.


Für Menschen, die ein Testament erstellen oder ihre Vorsorge regeln, ist die steuerliche Perspektive besonders wichtig. Ein Testament beantwortet nicht nur die Frage, wer erbt. Es entscheidet oft auch darüber, ob Vermögen steuerlich günstig oder ungünstig übergeht. Werden mehrere Personen bedacht, können Freibeträge genutzt oder verschenkt werden. Werden Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Nießbrauch, Wohnrechte oder Pflichtteilsansprüche nicht steuerlich mitgedacht, entstehen schnell unerwartete Belastungen. Auch bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren, kinderlosen Ehepaaren, Immobilienvermögen oder Unternehmensvermögen ist eine Standardlösung selten ausreichend. Wer vorsorgt, sollte daher nicht erst im Erbfall steuerlich reagieren, sondern die gewünschte Vermögensnachfolge rechtzeitig planen.


Bei Schenkungen zu Lebzeiten ist die Beratung durch einen Steuerberater mindestens genauso wichtig. Schenkungen wirken oft einfach: Eltern übertragen Geld, ein Haus oder Anteile auf Kinder. Steuerlich kann dahinter aber eine komplexe Gestaltung stehen. Es ist zu klären, ob es sich um eine reine Schenkung, eine gemischte Schenkung, eine Übertragung gegen Pflegeverpflichtung, eine Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt oder eine teilweise entgeltliche Übertragung handelt. Jede Variante kann andere steuerliche Folgen haben. Hinzu kommt, dass die schenkungsteuerliche Erklärung nicht nur formell richtig, sondern auch strategisch sinnvoll vorbereitet werden sollte. Wer den Wert, die Gegenleistung, frühere Schenkungen oder steuerliche Befreiungen nicht sauber darstellt, verschenkt Gestaltungsspielraum.


Ein weiterer häufiger Irrtum ist die Annahme, dass eine Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung nur „ausgefüllt“ werden müsse. Tatsächlich ist die Erklärung das Ergebnis einer steuerlichen Analyse. Vor der Abgabe muss geprüft werden, welche Personen beteiligt sind, welche Erwerbe vorliegen, welche Werte anzusetzen sind, ob Schulden oder Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind, welche Freibeträge zur Verfügung stehen, ob frühere Erwerbe einzubeziehen sind und ob Steuerbefreiungen greifen. Das Finanzamt kann Unterlagen anfordern, Werte überprüfen und eigene Bewertungsansätze verfolgen. Eine professionell vorbereitete Erklärung schafft hier Klarheit, reduziert Rückfragen und hilft, die steuerliche Position nachvollziehbar zu begründen.


Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass sich professionelle Beratung besonders dann lohnt, wenn Immobilien, Betriebsvermögen oder größere Familienvermögen betroffen sind. Aber auch bei scheinbar kleineren Vermögensübertragungen kann eine steuerliche Prüfung sinnvoll sein. Denn Steuerplanung beginnt nicht erst oberhalb des Freibetrags. Sie beginnt dort, wo Vermögen strukturiert übertragen werden soll. Wer frühzeitig plant, kann Freibeträge, Zeiträume, Bewertungsfragen und familiäre Ziele besser aufeinander abstimmen. Wer erst reagiert, wenn das Finanzamt eine Erklärung anfordert, hat oft weniger Gestaltungsspielraum.


REISS Steuerkanzlei unterstützt bei der steuerlichen Einordnung von Erbschaften und Schenkungen, bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen sowie bei der steuerlichen Bewertung der übertragenen Vermögenswerte. Unser Fokus liegt darauf, steuerliche Risiken sichtbar zu machen, Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen und die Erklärung gegenüber dem Finanzamt fachlich sauber vorzubereiten. Gerade bei Testament, Vorsorge und Schenkung ist es entscheidend, nicht nur den aktuellen Vorgang zu betrachten, sondern die langfristige Vermögensnachfolge im Blick zu behalten.


beste Steuerberater Deutschlands Auszeichnung Handelsblatt REISS Steuerkanzlei

Erben und Schenken sind zu wichtig, um sie steuerlich dem Zufall zu überlassen. Wer Vermögen erhält oder übertragen möchte, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche steuerlichen Folgen entstehen, welche Erklärungspflichten bestehen und welche Bewertung anzusetzen ist. Eine Erbschaftsteuererklärung, eine Schenkungsteuererklärung oder eine steuerliche Bewertung durch einen Steuerberater ist keine reine Formalität, sondern ein wesentlicher Baustein einer verantwortungsvollen Vermögensnachfolge. So lassen sich Fehler vermeiden, steuerliche Chancen nutzen und familiäre Entscheidungen auf eine solide Grundlage stellen.

 
 
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