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AutorenbildMartin Reiss

Erleichterung beim Fahrtenbuch

Bei einer Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte muss für jeden Monat 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer die Bemessungsgrundlage für die Fahrzeugnutzung erhöht werden.


Alternativ kann unter gewissen Voraussetzungen anhand der tatsächlichen Fahrten 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises als Einzelbewertung angesetzt werden.

Das Finanzgericht Nürnberg hat nun entschieden, dass für die Einzelbewertung keine datumsgenauen Angaben der durchgeführten Fahrten im Fahrtenbuch notwendig seien, wenn die Fahrten aus anderen Aufzeichnungen nachvollziehbar sind.

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