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🎓 Fortbildungskosten & Online-Kurse – welche Kosten sind steuerlich absetzbar?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 7 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Fortbildungen gehören heute zum Berufsalltag. Ob klassisches Seminar, professionelles Coaching, Videokurs oder moderner Online-Lehrgang – lebenslanges Lernen ist wichtiger denn je. Doch viele wissen nicht, dass Fortbildungskosten steuerlich sehr attraktiv sein können – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmen.


In diesem Leitfaden der REISS Steuerkanzlei zeigen wir verständlich, welche Weiterbildungen steuerlich anerkannt werden, welche Nachweise wichtig sind und wo typische Missverständnisse entstehen.


🧩 Was zählt als Fortbildung – und was nicht?


Steuerlich wird unterschieden zwischen:


1. Fortbildung (abzugsfähig)

Sie verbessert bestehende berufliche Fähigkeiten oder hält diese aktuell.Beispiele:

  • Online-Kurse zur Aktualisierung von Fachwissen

  • Schulungen zur Software, die im Job genutzt wird

  • Seminare zur beruflichen Weiterentwicklung

  • Branchenspezifische Zertifikate

  • steuerliche Fachlehrgänge

  • Marketing- und Managementkurse (wenn beruflich notwendig)


Fortbildungen sind immer beruflich veranlasst – und damit steuerlich relevant.



2. Erstausbildung oder Hobby (nicht oder eingeschränkt abzugsfähig)

Nicht absetzbar sind:

  • private Interessen (z. B. Fotokurs, ohne beruflichen Bezug)

  • Wellness- oder Persönlichkeitskurse ohne berufliche Notwendigkeit

  • Ausbildungen, die den ersten Berufsabschluss darstellen (mit Ausnahmen)


Daher ist wichtig:Beruflicher Bezug muss klar erkennbar sein.



💶 Was kann steuerlich abgesetzt werden?


Fortbildungskosten sind steuerlich extrem breit begünstigt.Absetzbar sind z. B.:

  • Kursgebühren

  • Prüfungsgebühren

  • Coachings

  • Online-Programme & Webinare

  • Lernmaterialien (z. B. Bücher, Skripte, Software)

  • Reisekosten zu Präsenzveranstaltungen

  • Verpflegungspauschalen

  • Übernachtungskosten

  • Arbeitsmittel

  • technische Ausstattung (anteilig), z. B.:

    • Laptop

    • Headset

    • Schreibtischstuhl

    • Bildschirm


Und das Beste:Bei Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben zu 100 %.



💻 Sind Online-Kurse steuerlich voll absetzbar?


Ja – wenn sie beruflich veranlasst sind.Gerade Online-Weiterbildungen sind inzwischen Standard und werden vom Finanzamt genauso akzeptiert wie Präsenzseminare.


Wichtig ist:

  • Rechnung / Zahlungsnachweis

  • Name des Teilnehmers

  • Zugangsnachweis (E-Mail, Login)

  • klar erkennbarer beruflicher Nutzen


Online-Akademien, Business-Kurse, Fachkurse, Softwaretrainings – alles kann steuerlich relevant sein.



👩‍🏫 Beispiele für absetzbare Online-Kurse


  • DATEV- oder Buchhaltungsseminare

  • Social-Media-Marketing für Selbstständige

  • E-Commerce-Weiterbildung

  • Projektmanagement (z. B. Agile, Scrum)

  • Kommunikations- / Führungstrainings

  • Branchenspezifische Fachschulungen

  • technische Kurse (IT, CAD, Software)


Abgelehnt werden eher:

  • Lebensberatung ohne Jobbezug

  • Trainings für „Selbstfindung“

  • Kurse ohne erkennbaren beruflichen Mehrwert



👜 Reisekosten & Verpflegung bei Fortbildungen


Bei Präsenzseminaren sind folgende Posten zusätzlich möglich:

  • An- und Abreise

  • 0,30 € pro gefahrenem Kilometer im Pkw

  • Bahn/Flug/ÖPNV

  • Hotelkosten

  • Verpflegungspauschalen (14–28 € je nach Dauer)


Damit werden Seminare schnell steuerlich sehr attraktiv.



🧾 Welche Nachweise brauchst du?


Für das Finanzamt sind wichtig:

  1. Rechnung des Veranstalters / Online-Kurses

  2. Zahlungsbestätigung (Kontoauszug, PayPal, Kreditkarte)

  3. Inhalt / Beschreibung des Kurses

  4. Beruflicher Bezug (kurze Erklärung genügt)

  5. Bei Selbstständigen: Zuordnung zur betrieblichen Tätigkeit


Wir empfehlen: Alles digital sammeln und in deiner Steuer- oder Buchhaltungssoftware hinterlegen.



🧠 Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wer kann absetzen?


Arbeitnehmer

  • Werbungskosten

  • wirken sich aus, sobald du über der Pauschale von 1.230 € liegst

  • sehr hohe Kosten können über Verlustvortrag geltend gemacht werden


Selbstständige / Unternehmen

  • Betriebsausgaben zu 100 %

  • mindern sofort den steuerpflichtigen Gewinn

  • ideal zur steuerlichen Optimierung



⚠️ Typische Fehler bei Fortbildungskosten


  1. Privater Bezug verschwiegen → Rückfragen des Finanzamts

  2. Keine Rechnung auf eigenen Namen

  3. Kursbeschreibung fehlt

  4. Unklare Abgrenzung: Erstausbildung vs. Fortbildung

  5. Technik im Haushalt nicht sauber aufgeteilt (z. B. Laptop 100 % privat)


Wir unterstützen Mandanten regelmäßig bei der sauberen Einordnung – denn es entscheidet über mehrere hundert bis tausend Euro Steuerersparnis.



🤝 Fazit: Fortbildungskosten sind steuerlich ein starkes Werkzeug


Ob Online-Kurs, Coaching oder Fachseminar – die meisten beruflichen Weiterbildungen sind voll steuerlich absetzbar.Gerade digitale Kurse machen es einfach, flexibel zu lernen und gleichzeitig Steuern zu sparen.

Die REISS Steuerkanzlei unterstützt dich dabei, Fortbildungskosten korrekt zu erfassen, richtig einzuordnen und optimal steuerlich zu nutzen.


📞 Jetzt beraten lassen: reiss-steuerkanzlei.de/kontakt



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