🎓 Fortbildungskosten & Online-Kurse – welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
- Martin Reiss

- vor 7 Minuten
- 3 Min. Lesezeit
Fortbildungen gehören heute zum Berufsalltag. Ob klassisches Seminar, professionelles Coaching, Videokurs oder moderner Online-Lehrgang – lebenslanges Lernen ist wichtiger denn je. Doch viele wissen nicht, dass Fortbildungskosten steuerlich sehr attraktiv sein können – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmen.
In diesem Leitfaden der REISS Steuerkanzlei zeigen wir verständlich, welche Weiterbildungen steuerlich anerkannt werden, welche Nachweise wichtig sind und wo typische Missverständnisse entstehen.
🧩 Was zählt als Fortbildung – und was nicht?
Steuerlich wird unterschieden zwischen:
1. Fortbildung (abzugsfähig)
Sie verbessert bestehende berufliche Fähigkeiten oder hält diese aktuell.Beispiele:
Online-Kurse zur Aktualisierung von Fachwissen
Schulungen zur Software, die im Job genutzt wird
Seminare zur beruflichen Weiterentwicklung
Branchenspezifische Zertifikate
steuerliche Fachlehrgänge
Marketing- und Managementkurse (wenn beruflich notwendig)
Fortbildungen sind immer beruflich veranlasst – und damit steuerlich relevant.
2. Erstausbildung oder Hobby (nicht oder eingeschränkt abzugsfähig)
Nicht absetzbar sind:
private Interessen (z. B. Fotokurs, ohne beruflichen Bezug)
Wellness- oder Persönlichkeitskurse ohne berufliche Notwendigkeit
Ausbildungen, die den ersten Berufsabschluss darstellen (mit Ausnahmen)
Daher ist wichtig:Beruflicher Bezug muss klar erkennbar sein.
💶 Was kann steuerlich abgesetzt werden?
Fortbildungskosten sind steuerlich extrem breit begünstigt.Absetzbar sind z. B.:
Kursgebühren
Prüfungsgebühren
Coachings
Online-Programme & Webinare
Lernmaterialien (z. B. Bücher, Skripte, Software)
Reisekosten zu Präsenzveranstaltungen
Verpflegungspauschalen
Übernachtungskosten
Arbeitsmittel
technische Ausstattung (anteilig), z. B.:
Laptop
Headset
Schreibtischstuhl
Bildschirm
Und das Beste:Bei Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben zu 100 %.
💻 Sind Online-Kurse steuerlich voll absetzbar?
Ja – wenn sie beruflich veranlasst sind.Gerade Online-Weiterbildungen sind inzwischen Standard und werden vom Finanzamt genauso akzeptiert wie Präsenzseminare.
Wichtig ist:
Rechnung / Zahlungsnachweis
Name des Teilnehmers
Zugangsnachweis (E-Mail, Login)
klar erkennbarer beruflicher Nutzen
Online-Akademien, Business-Kurse, Fachkurse, Softwaretrainings – alles kann steuerlich relevant sein.
👩🏫 Beispiele für absetzbare Online-Kurse
DATEV- oder Buchhaltungsseminare
Social-Media-Marketing für Selbstständige
E-Commerce-Weiterbildung
Projektmanagement (z. B. Agile, Scrum)
Kommunikations- / Führungstrainings
Branchenspezifische Fachschulungen
technische Kurse (IT, CAD, Software)
Abgelehnt werden eher:
Lebensberatung ohne Jobbezug
Trainings für „Selbstfindung“
Kurse ohne erkennbaren beruflichen Mehrwert
👜 Reisekosten & Verpflegung bei Fortbildungen
Bei Präsenzseminaren sind folgende Posten zusätzlich möglich:
An- und Abreise
0,30 € pro gefahrenem Kilometer im Pkw
Bahn/Flug/ÖPNV
Hotelkosten
Verpflegungspauschalen (14–28 € je nach Dauer)
Damit werden Seminare schnell steuerlich sehr attraktiv.
🧾 Welche Nachweise brauchst du?
Für das Finanzamt sind wichtig:
Rechnung des Veranstalters / Online-Kurses
Zahlungsbestätigung (Kontoauszug, PayPal, Kreditkarte)
Inhalt / Beschreibung des Kurses
Beruflicher Bezug (kurze Erklärung genügt)
Bei Selbstständigen: Zuordnung zur betrieblichen Tätigkeit
Wir empfehlen: Alles digital sammeln und in deiner Steuer- oder Buchhaltungssoftware hinterlegen.
🧠 Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wer kann absetzen?
Arbeitnehmer
Werbungskosten
wirken sich aus, sobald du über der Pauschale von 1.230 € liegst
sehr hohe Kosten können über Verlustvortrag geltend gemacht werden
Selbstständige / Unternehmen
Betriebsausgaben zu 100 %
mindern sofort den steuerpflichtigen Gewinn
ideal zur steuerlichen Optimierung
⚠️ Typische Fehler bei Fortbildungskosten
Privater Bezug verschwiegen → Rückfragen des Finanzamts
Keine Rechnung auf eigenen Namen
Kursbeschreibung fehlt
Unklare Abgrenzung: Erstausbildung vs. Fortbildung
Technik im Haushalt nicht sauber aufgeteilt (z. B. Laptop 100 % privat)
Wir unterstützen Mandanten regelmäßig bei der sauberen Einordnung – denn es entscheidet über mehrere hundert bis tausend Euro Steuerersparnis.
🤝 Fazit: Fortbildungskosten sind steuerlich ein starkes Werkzeug
Ob Online-Kurs, Coaching oder Fachseminar – die meisten beruflichen Weiterbildungen sind voll steuerlich absetzbar.Gerade digitale Kurse machen es einfach, flexibel zu lernen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Die REISS Steuerkanzlei unterstützt dich dabei, Fortbildungskosten korrekt zu erfassen, richtig einzuordnen und optimal steuerlich zu nutzen.
📞 Jetzt beraten lassen: reiss-steuerkanzlei.de/kontakt





