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🏡 Sanierung des Wohnhauses – welche steuerlichen Vorteile gibt es?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 5 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Die Sanierung eines Wohnhauses ist oft eine große Investition. Ob energetische Modernisierung, Austausch alter Heizsysteme oder umfassende Renovierung – viele Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Doch die Regeln unterscheiden sich stark, je nachdem wer saniert, wie saniert wird und wofür die Immobilie genutzt wird.


Damit du den Überblick behältst, haben wir als REISS Steuerkanzlei die wichtigsten steuerlichen Vorteile kompakt aufbereitet.



🌿 1. Energetische Sanierungsmaßnahmen: 20 % Steuerbonus (§ 35c EStG)


Für selbstgenutzte Wohnhäuser gibt es einen der attraktivsten Vorteile der letzten Jahre:

Bis zu 20 % der Sanierungskosten können direkt von der Steuer abgezogen werden.


Und zwar verteilt auf 3 Jahre, maximal 40.000 € pro Objekt.

Förderfähige Maßnahmen sind u. a.:

  • Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken

  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren

  • Erneuerung/Aufrüstung der Heizungsanlage

  • Installation digitaler Systeme zur Energieoptimierung


Wichtig:

  • Die Immobilie muss älter als 10 Jahre sein

  • Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden

  • Es gibt eine „Bescheinigung nach § 35c“, die der Handwerker ausstellen muss


➡️ Vorteil: Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld, nicht nur als Absetzung von der Bemessungsgrundlage.



🔧 2. Erhaltungsaufwand bei vermieteten Immobilien – sofort absetzbar


Wenn du eine Vermietungsimmobilie sanierst, kannst du viele Maßnahmen sofort als Erhaltungsaufwand absetzen:

  • Modernisierung

  • Austausch von Fenstern

  • Heizungserneuerung

  • Badsanierung

  • Maler- und Bodenarbeiten

  • Elektrik erneuern


Vorteil: Sofort als Werbungskosten abziehbar, mindert die Steuerlast im gleichen Jahr.



⏳ 3. Herstellungskosten vs. Erhaltungsaufwand – der 15%-Fallencheck


Wenn du eine Immobilie „in den ersten drei Jahren nach Kauf“ sanierst, solltest du eines vermeiden:


👉 Die 15 %-Regel Wenn du innerhalb von 3 Jahren mehr als 15 % der Anschaffungskosten (ohne Grundstück) für bestimmte Renovierungen ausgibst, werden die Kosten zu Herstellungskosten.

Das bedeutet:

  • Keine sofortige steuerliche Absetzbarkeit

  • Stattdessen nur Abschreibung über 50 Jahre (bei Wohngebäuden)


Wir prüfen für Mandanten immer, ob Maßnahmen geschickt aufgeteilt oder abgrenzbar sind, um unnötige Aktivierungszwänge zu vermeiden.



♻️ 4. Steuerbonus für Handwerkerleistungen – bis zu 1.200 € pro Jahr


Bei selbstbewohnten Häusern kannst du 20 % von bis zu 6.000 € Arbeitskosten geltend machen:

  • Malerarbeiten

  • Bodenverlegung

  • Maurerarbeiten

  • Sanitärarbeiten

  • Elektrikerarbeiten

  • Reparaturen


Das bringt jährlich 1.200 € direkte Steuerersparnis.

Wichtig: Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten!



💡 5. Denkmalobjekte – besondere steuerliche Power


Sanierungen an denkmalgeschützten Immobilien bieten unglaubliche Steuerhebel:


Für Vermieter

  • 100 % der Kosten über 12 Jahre abschreibbar(8 Jahre je 9 %, danach 4 Jahre je 7 %)


Für Selbstnutzer

  • 90 % der Kosten über 10 Jahre absetzbar (je 9 % pro Jahr)


Oft ist das der größte steuerliche Vorteil im gesamten Immobilienbereich.



🔥 6. Heizungstausch, Wärmepumpen & Co. – Energetik-Plus ab 2024/2025


Das „Heizungsgesetz“ (GEG) und die BEG-Förderungen ändern sich ständig.Wichtig für die Steuer:

  • Kombination von Steuerbonus (35c EStG) und staatlichen Förderungen (BAFA, KfW) ist nicht möglich – man muss wählen.

  • Heizungstausch kann steuerlich oft attraktiver sein, wenn Fördermittel begrenzt oder früh ausgeschöpft sind.


Wir erstellen regelmäßig Gegenrechnungen, um herauszufinden, welcher Weg finanziell besser ist.



🧮 7. Abschreibungen (AfA) – langfristige Steuervorteile


Auch wenn viele Maßnahmen sofort absetzbar sind:

Bei größeren strukturellen Eingriffen (z. B. Grundrissänderungen, Anbau, Erweiterung) entstehen Herstellungskosten, die über die Jahre abgeschrieben werden:

  • Wohngebäude ab 2023: 3 % p. a.

  • Ältere Gebäude: meist 2 % p. a.


Auch Modernisierungen, die das Gebäude „wesentlich verbessern“, gehören dazu.



🧯 8. Welche Kosten kann ich nicht absetzen?


Das ist wichtig, um Enttäuschungen zu vermeiden:

  • Gartenarbeiten (außer Handwerkeranteil)

  • Möbel

  • Dekoration

  • Eigenleistung (du arbeitest selbst mit – nicht absetzbar!)



🤝 Fazit: Sanieren lohnt sich – steuerlich besonders

Die steuerlichen Vorteile bei der Sanierung eines Wohnhauses sind vielfältig und oft enorm. Ob du selbst bewohnst, vermietest oder modernisierst – es gibt kaum eine Maßnahme, die nicht steuerlich begünstigt wird. Entscheidend ist, die Regeln vor Beginn der Sanierung zu kennen.


Die REISS Steuerkanzlei unterstützt dich dabei,

  • den optimalen steuerlichen Weg zu wählen,

  • teure Fehler wie die 15%-Falle zu vermeiden

  • und Förderungen und Steuerboni optimal abzustimmen.


📞 Jetzt Beratung anfordern: reiss-steuerkanzlei.de/termin


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