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Wie kann ich meine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen? 🏡💶

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Steuerliche Vorteile richtig nutzen – legal, einfach und effektiv


Viele Haushalte beschäftigen eine Putzhilfe, Gartenhilfe oder Unterstützung im Alltag. Was oft nicht bekannt ist: Ein großer Teil dieser Kosten kann direkt die Steuerlast senken. Der Gesetzgeber fördert ausdrücklich haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijobs im Privathaushalt. Wer die Regeln kennt und korrekt umsetzt, spart jedes Jahr bares Geld.



1. Welche Haushaltshilfen sind steuerlich begünstigt? 🧹


Grundsätzlich können Tätigkeiten abgesetzt werden, die im privaten Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück erbracht werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Reinigung der Wohnung oder des Hauses

  • Fensterputzen

  • Gartenpflege

  • Waschen, Bügeln, Kochen

  • Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen

  • Winterdienst auf dem Privatgrundstück


Nicht begünstigt sind handwerkliche Neubauleistungen oder Tätigkeiten außerhalb des Haushalts.



2. Drei steuerliche Modelle – je nach Beschäftigungsform ⚖️


Wie hoch der Steuervorteil ist, hängt davon ab, wie die Haushaltshilfe beschäftigt wird.


a) Minijob im Privathaushalt (z. B. 520-Euro-Job)

  • Steuerbonus: 20 % der Kosten, maximal 510 € pro Jahr

  • Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren

  • Besonders beliebt bei regelmäßiger Unterstützung (z. B. wöchentliche Reinigung)


b) Selbstständige Haushaltshilfe / Reinigungsfirma

  • Steuerbonus: 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr

  • Gilt für Rechnungen von Dienstleistern

  • Materialkosten sind nicht begünstigt, nur der Arbeitslohn


c) Pflege- und Betreuungsleistungen

  • Ebenfalls steuerlich begünstigt

  • Teilweise zusätzliche oder alternative Abzugsmöglichkeiten möglich

  • Besonders relevant bei Betreuung im eigenen Haushalt



3. Direkte Steuerermäßigung – kein Werbungskostenabzug 💡


Ein entscheidender Vorteil: Die Kosten für die Haushaltshilfe wirken direkt steuermindernd, nicht nur einkommensmindernd.

Das bedeutet:

  • Der Steuerbonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen

  • Auch bei niedrigem Einkommen wirkt der Vorteil

  • Keine komplizierte Berechnung nötig



4. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein 📋


Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen einige formale Punkte beachtet werden:

Unbare Zahlung (Überweisung, kein Bargeld)

Rechnung oder Nachweis über die Leistung

✔ Tätigkeit im privaten Haushalt

✔ Ordnungsgemäße Anmeldung bei Minijobs


Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Steuerbonus komplett entfallen.



5. Typische Fehler, die Geld kosten 🚫


In der Praxis scheitert der Steuervorteil häufig an vermeidbaren Fehlern:

  • Barzahlung der Haushaltshilfe

  • Keine Anmeldung bei Minijobs

  • Keine saubere Trennung von Arbeits- und Materialkosten

  • Falsche Einordnung der Leistung (z. B. Handwerker statt haushaltsnahe Dienstleistung)


Eine kurze steuerliche Prüfung spart hier oft mehr, als sie kostet.



6. Für wen lohnt sich das besonders? 🎯


Die steuerliche Absetzung einer Haushaltshilfe lohnt sich besonders für:

  • Berufstätige Paare

  • Familien mit Kindern

  • Selbstständige und Unternehmer

  • Senioren und pflegende Angehörige


Gerade bei regelmäßiger Unterstützung summiert sich der Steuervorteil über die Jahre erheblich.



Fazit ✅


Ja, eine Haushaltshilfe lässt sich steuerlich absetzen – und zwar einfacher als viele denken. Wer die richtige Beschäftigungsform wählt, sauber dokumentiert und unbar zahlt, kann jedes Jahr mehrere Hundert bis Tausend Euro Steuern sparen.


Als Steuerkanzlei unterstützen wir Sie dabei,

  • die optimale Gestaltung zu wählen,

  • formale Fehler zu vermeiden

  • und alle steuerlichen Vorteile vollständig auszuschöpfen.


Sprechen Sie uns gerne an. 🤝


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