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  • AutorenbildLisa Dorweg

Im Urlaub Steuern sparen - geht das?

Reisekosten können, unter gewissen Voraussetzungen, steuerlich angesetzt werden. Dadurch lässt sich bei einem Urlaub, das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden. Besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Reise und den eigenen Einkünften, ist ein steuerlicher Abzug der Kosten gegeben. Dies gilt für Arbeitnehmer genauso wie für Selbstständige. Ist die Reise nahezu ausschließlich dem beruflichen Bereich zuzuordnen, sind die mit der Reise verbundenen Kosten in der Regel unbegrenzt abzugsfähig”, weiß Martin Reiss von der gleichnamigen Kanzlei in Wasserburg. Hier sein nächster Steuertipp:


„Handelt es sich um eine Reise, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst ist, dürfen die privaten Interessen nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Der berufliche Teil der Reise sollte zumindest zehn Prozent der Gesamtzeit ausmachen, um eine Kostenaufteilung zu begründen. Ist dieser Fall gegeben, können die gemischt veranlassten Kosten, beispielsweise für Flug und Übernachtung in einem angemessenen Verhältnis, in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Betrag, aufgeteilt werden. Verbleibt man nach einem sechstägigen Kongress noch vier Tage Zeit zur Erholung am selben Ort, liegt eine gemischt veranlasste Reise vor. Demnach können 60 Prozent der Reisekosten steuerlich angesetzt werden.”


Der Experte weiter: „Allerdings werden die Ausgaben meist besonders streng von der Finanzverwaltung überprüft. Deshalb ist es wichtig entsprechende Nachweise zu erbringen. Ein Reisetagebuch sowie Teilnahmebestätigungen verschiedener Kurse oder der Stundenplan mit Unterrichtszeiten sind ebenso hilfreich um eine berufliche Veranlassung zu begründen, wie die Bestätigung vom Arbeitgeber. Weitere begünstige Kosten sind solche für öffentliche Verkehrsmittel, Reiseversicherungen, Parkgebühren, Reiseausstattung und Kosten für Gepäckbeförderung und -aufbewahrung. Verpflegungskosten gelten im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen ebenfalls als Reisekosten.”


Reiss: „Klimabewusste Reisende zahlen oftmals einen sogenannten Kohlendioxid-Ausgleich an spezielle Organisationen. Erhält eine gemeinnützige Organisation die Ausgleichszahlung, lässt sich diese zusätzlich als Spende absetzen. Sprachkurse im Ausland, mit einem eindeutigen beruflichen Bezug und einer Weiterqualifizierung Ihrer Tätigkeit, sind als Reisekosten grundsätzlich begünstigt. Dies gilt genauso für Tagungen und Kongresse Studienfahrten und Forschungsreisen. Viele Kosten für die Ausbildung im Ausland, für ein Auslandssemester oder für ein vollständiges Studium, sind abzugsfähig, wenn das Studium in Deutschland anerkannt wird. Zudem sollte aus steuerlichen Gründen der Erstwohnsitz als Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehalten werden.”


Und weiter: „Aber auch für Kundenbesuche in naher Umgebung kann man  Reisekosten geltend machen. Die Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug können mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer in der Steuererklärung angegeben werden. Übersteigen die tatsächlichen Kosten des Pkw pro Kilometer, welche rechnerisch ermittelt werden müssen, diese 30 Cent, können die höheren Kosten für die Dienstreise angesetzt werden.


Lassen Sie sich vor Antritt der Reise von uns beraten, welche Nachweise notwendig sind, um den größtmöglichen Steuervorteil zu erhalten.”

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