Tritt eine GmbH in die Liquidationsphase und wird der aktive Geschäftsbetrieb eingestellt, muss die GmbH Verbindlichkeiten gegenüber des Alleingesellschafters nicht zwingend gewinnerhöhend ausbuchen.
Wird ein Forderungsverzicht nicht ausdrücklich durch den Gesellschafter erklärt, besteht weiterhin die Verpflichtung die Verbindlichkeit zu bilanzieren.
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