top of page

Kindergeldanspruch bei Weiterbildung zum Facharzt

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 3. Aug. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine Weiterbildung zum Facharzt nach dem Medizinstudium als Zweitausbildung anzusehen ist und nicht als weiter raus gezögerte Erstausbildung. Sonst würde tatsächlich noch ein Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen.

 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page