Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine Weiterbildung zum Facharzt nach dem Medizinstudium als Zweitausbildung anzusehen ist und nicht als weiter raus gezögerte Erstausbildung. Sonst würde tatsächlich noch ein Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen.
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Steuerkanzlei.
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