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  • AutorenbildMartin Reiss

Kürzungen durch Mahlzeiten

Für die eigene Verpflegung im Rahmen einer Außendiensttätigkeit können Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern die Beträge in Höhe der gesetzlichen Verpflegungspauschalen steuerfrei erstatten.


Die Verpflegungspauschalen sind jedoch bei einer Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber zu kürzen. Dies gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer nicht über eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte verfügt.

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