top of page
Suche
  • AutorenbildMartin Reiss

Mausoleum kann Erbschaftsteuer mindern

Aufwendungen für ein angemessenes Grabdenkmal für den Verstorbenen mindern die Erbschaftsteuer der Erben.


Abzugsfähig sind demnach auf die Aufwendungen für die Errichtung eines aufwendigen Mausoleums, soweit diese im Verhältnis zu der Höhe des hinterlassenen Vermögens und der Lebensweise des Erblassers stehen.

6 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page