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Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen

Autorenbild: Martin ReissMartin Reiss

Der gesetzliche Mindestlohn (in 2020: 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) wird ab dem 1.1.2021 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020. 


Hintergrund: Nach § 11 des Mindestlohngesetzes kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen.


Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten:


  • zum 1.1.2021:  9,50 EUR

  • zum 1.7.2021:  9,60 EUR

  • zum 1.1.2022:  9,82 EUR

  • zum 1.7.2022: 10,45 EUR


Quelle  BMAS, „Mindestlohn steigt“, Mitteilung vom 28.10.2020


 
 
 

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