Nicht alles mindert die Grunderwerbsteuer
- Martin Reiss
- 28. Jan. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der vereinbarte Kaufpreis nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern. Das Entgelt für die Instandhaltungsrückstellung gehört bei wirtschaftlicher Betrachtung zu den Leistungen, die für den Erwerb eines Grundstücks erbracht werden, unabhängig von der ertragsteuerlichen Zuordnung.
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