top of page

🎄 Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: So wird aus Glühwein keine Lohnsteuerfalle

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 3 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Eine Weihnachtsfeier ist für Unternehmen mehr als nur Glühwein und gemütliches Zusammensitzen. Sie stärkt den Teamgeist und würdigt die Arbeit der Mitarbeitenden im vergangenen Jahr. Gleichzeitig bietet sie steuerliche Vorteile – wenn man die Regeln kennt.


Dieser Beitrag erklärt, worauf Unternehmen achten müssen, um ihre Weihnachtsfeier steuerlich optimal abzusetzen.


🎉 1. Was ist eine „Betriebsveranstaltung“?


Damit eine Weihnachtsfeier steuerlich als Betriebsveranstaltung gilt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • 👥 Sie richtet sich an die gesamte Belegschaft oder eine klar definierte Gruppe

  • 🏢 Sie findet im betrieblichen Interesse statt

  • 🎟️ Die Teilnahme steht allen Beschäftigten der jeweiligen Einheit offen

  • 🍽️ Es handelt sich nicht um eine exklusive Einladung einzelner Mitarbeiter


Dazu zählen klassische Feiern im Restaurant, interne Events, Weihnachtsmarktbesuche mit Programm oder Feiern in gemieteten Räumen.



💶 2. Die 110-Euro-Freigrenze pro Arbeitnehmer


Die wichtigste Größe ist der Freibetrag von 110 € pro Arbeitnehmer (inkl. USt). Wichtig: Freigrenze ≠ Freibetrag.

  • Bis 110 €: steuerfrei

  • Ab 110,01 €: der Mehrbetrag wird steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • Der Betrag gilt pro Feier und pro teilnehmendem Arbeitnehmer


Was zählt in die 110 € hinein?

Alles, was den Gästen zugutekommt:


🍽️ Essen & Getränke🎶 Musik, DJ, Künstler🏛️ Raummiete für exklusive Nutzung🚌 Transport/Shuttle🎁 kleine Geschenke, die bei der Feier überreicht werden🎀 Deko, Eventorganisation, Rahmenprogramm


Beispiel

Gesamtkosten: 6.600 € 50 Teilnehmende → 132 € pro Kopf → 22 € über den Freibetrag ⇒ steuerpflichtig (ggf. pauschal versteuerbar).



📅 3. Wie viele Feiern sind steuerfrei möglich?


Maximal 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr können steuerlich begünstigt sein. Alles darüber hinaus ist steuerpflichtig – unabhängig von der Höhe der Kosten.

Unternehmen dürfen selbst bestimmen, welche beiden Feiern sie als begünstigt behandeln.



👨‍👩‍👧 4. Begleitpersonen und Gäste


Begleitpersonen werden voll in die Berechnung einbezogen:

  • Sie zählen bei der Verteilung der Gesamtkosten

  • Ihre Kosten werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet


Beispiel: 80 € pro Person → Mitarbeiter + Partner = 160 € Vorteil für diesen einen Mitarbeiter → über 110 €.



📝 5. Was ist mit No-Shows?


Entscheidend sind die tatsächlich erschienenen Teilnehmer – nicht die angemeldeten.

Das führt dazu:

  • Weniger erschienen = höhere Kosten pro Kopf

  • Höhere Kosten pro Kopf = Risiko, die 110 € zu überschreiten


Besser: realistische Planung oder flexible Abrechnung des Caterers vereinbaren.



🧾 6. Steuerliche Behandlung: steuerfrei oder pauschal versteuern?


Unter 110 €

  • komplett steuerfrei

  • keine Sozialversicherungsbeiträge


Über 110 €

  • der übersteigende Betrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • aber: Arbeitgeber darf mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG)

  • Vorteil für Mitarbeiter bleibt netto steuerfrei

  • keine Sozialversicherung


Sehr hilfreich, wenn die Kosten knapp über die magischen Freibetrag rutschen.



🎁 7. Weihnachtsgeschenke vs. Weihnachtsfeier


Geschenke können:

  • entweder Teil der Betriebsveranstaltung sein (dann zählen sie in die 110 €),

  • oder über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze laufen – dann bleiben sie außerhalb der 110 €.


Das ist steuerlich meist die bessere Variante, wenn beides (Feier + Geschenk) geplant ist.



🧮 8. Umsatzsteuer: Ist Vorsteuerabzug möglich?


In der Regel ja:

  • Solange die Feier in einem üblichen Rahmen bleibt

  • Und im überwiegend betrieblichen Interesse liegt


Luxusveranstaltungen können unter Umständen Probleme beim Vorsteuerabzug verursachen.



📚 9. Buchhaltung: Wie wird die Weihnachtsfeier verbucht?


Klare buchhalterische Trennung:

  • 🎄 Betriebsveranstaltungen: eigenes Konto, Vorsteuerabzug

  • 🍷 Bewirtung von Geschäftsfreunden: 70 % abzugsfähig, gesonderte Nachweise

  • 💸 Pauschalierte Lohnsteuer: als Personalaufwand buchen


Dokumentation ist entscheidend:Einladung, Teilnehmerliste, Rechnungen, Kostenaufstellung.



⚠️ 10. Typische Fehler – und wie man sie vermeidet


  • ❗ Mehr als zwei begünstigte Feiern im Jahr

  • ❗ Begleitpersonen oder No-Shows nicht mitberechnet

  • ❗ Geschenke fälschlich in die Feierkosten eingebaut

  • ❗ Mischveranstaltungen (Mitarbeiter & Kunden) nicht getrennt

  • ❗ Fehlende Dokumentation


Diese Punkte sorgen regelmäßig für unliebsame Überraschungen in Betriebsprüfungen.



✔️ 11. Mini-Checkliste für Unternehmen


  • Wer darf teilnehmen?

  • Welche Gesamtkosten sind geplant?

  • Bleiben wir unter 110 € pro Mitarbeiter?

  • Gibt es Begleitpersonen?

  • Gibt es separate Geschenke?

  • Werden zwei Betriebsveranstaltungen eingehalten?

  • Sind alle Belege und Teilnehmerlisten dokumentiert?



🎁 Fazit


Mit etwas Planung lässt sich die Weihnachtsfeier wunderbar steuerlich gestalten. Der 110-Euro-Freibetrag, die Beschränkung auf zwei Feiern pro Jahr und die richtige Einordnung von Gästen und Geschenken sind die zentralen Stellschrauben.


Wer sauber dokumentiert und frühzeitig kalkuliert, sorgt nicht nur für steuerliche Entspannung, sondern auch für eine festliche Feier ohne unerwartete Steuerlast.



Weihnachtsfeier steuerlich absetzen Schnee Tannenbaum reiss steuerkanzlei

Sie benötigen eine Beratung für Ihre anstehende Weihnachtsfeier?


 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page