Die Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Finanzen beabsichtigen, dass Wertpapiere künftig auch rein elektronisch begeben werden können. Diese digitale Novität soll insbesondere den Schutz der Anleger erhöhen, den nationalen Wirtschaftsstandort stärken und den Kosten- und Verwaltungsaufwand senken.
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Steuerkanzlei.
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