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Pflichtangaben beim Minijob

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 20. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Zahlt der Arbeitgeber die Pauschsteuer im Rahmen geringfügig Beschäftigten an die Minijobzentrale, so muss künftig die Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers in den entsprechenden Meldungen angegeben werden. Diese Meldepflicht soll ab dem 1. Januar 2022 umgesetzt werde.

 
 
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