Martin Reiss
Rentenzahlungen und die vorweggenommene Erbfolge
Wird ein Grundstück von Eltern auf Ihre Kinder mit der Verpflichtung einer Rentenzahlung übertragen, müssen die Eltern den Zinsanteil der Rentenzahlung als Kapitalerträge versteuern. Dabei ist es irrelevant, ob es sich lediglich um eine teilentgeltliche Übertragung handelt.